Josef Fritzl bald frei? Gericht gibt psychiatrisches Gutachten in Auftrag

Josef Fritzl bald frei? Gericht gibt psychiatrisches Gutachten in Auftrag
Die Verlegung des Gefangenen in die normale Strafhaft wurde vorerst verhindert. Dort könnte er in zwei Jahren Antrag auf Entlassung stellen.

Für die Opfer wäre es wohl eine unvorstellbare Schmach. Österreichs berüchtigtster Verbrecher, Josef Fritzl, an seinem Lebensabend in Freiheit?

Es gibt tatsächlich begründete Hoffnung für den 86-Jährigen auf eine vorzeitige Entlassung. Denn das zuständige Landesgericht Krems hat im Herbst diesen Prozess in Gang gebracht. Das Gericht hat entschieden, Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher zu entlassen und ihn in gewöhnliche Strafhaft zu verlegen – mit der Möglichkeit dort erstmals im Jahr 2023 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung zu stellen.

Einspruch

Nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung hat sich nun das Oberlandesgericht Wien eingeschalten. Ein Gerichtsgutachter für die Fachrichtungen Neurologie und Psychiatrie soll über Fritzls geistigen Zustand entscheiden. "Wir rechnen Ende Jänner mit einem Ergebnis", erklärt der Vizepräsident des Landesgericht Krems, Ferdinand Schuster, auf Anfrage des KURIER.

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