Staatsanwalt gegen mögliche Entlassung von Josef Fritzl
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Er ist mit Abstand der prominenteste Häftling Österreichs. Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller-Verlies in Amstetten (NÖ) gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Im März 2009 wurde er für seine Gräueltaten wie Mord durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und auch Blutschande zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Er sitzt in Krems-Stein, wo er sogar seinen Namen geändert hat.
Lebensabend
13 Jahre danach hat der mittlerweile 86-Jährige begründete Hoffnung, seine letzten Lebensjahre vielleicht sogar in Freiheit verbringen zu können. Denn am 1. Dezember soll Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen werden und in die normale Strafhaft wechseln. Dort könnte er schon in zwei Jahren (nach 15 Jahren Haft) erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Doch die Staatsanwaltschaft legt sich quer und hat eine Entscheidung des Landesgerichts Krems beeinsprucht.
Das Vollzugsgericht überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung weiterhin gegeben sind. Nach einer solchen Sitzung entschied das Landesgericht Krems Ende September, den 86-Jährigen aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen und in den „Normalvollzug“ (lebenslange Freiheitsstrafe) zu überstellen, erklärt Gerichtssprecher Ferdinand Schuster.
Nicht rechtskräftig
Der Beschluss ist allerdings laut dem Vizepräsidenten des Gerichts nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft Krems erhob Rechtsmittel. Der Akt liegt nun zur weiteren Entscheidung beim Oberlandesgericht Wien. Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt der Betroffene in der aktuellen Unterbringungssituation, so Schuster.
Im Fall, dass der Beschluss rechtskräftig werden sollte, bleibt Fritzl in einer Justizanstalt in Strafhaft. Da auch lebenslange Täter bereits nach 15 Jahren das erste Mal auf frühzeitige Entlassung ansuchen können, hat er erstmals in zwei Jahren (2023) die Möglichkeit auf einen solchen Antrag.
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