Verstoß gegen Kasse
Die Ärztekammer sieht in dem Vorgehen einen Verstoß gegen die kassenvertraglichen Regeln und lässt die Angelegenheit bereits rechtlich prüfen. Auch Patientenanwalt Gerald Bachinger spart nicht mit Kritik an der Kassenärztin. Für ihn ist eine solche Vorgangsweise „völlig überschießend und unzulässig“.
Eine aufgebrachte Patientin hat den Fall auch an den KURIER heran getragen. „Ist es in Österreich Ärzten erlaubt, Behandlungen zu verweigern, nur weil der Patient nicht geimpft oder genesen ist?“, ist die Frau empört.
Abgesehen davon, dass die Unfallchirurgin Patienten unbehandelt abweise, lautet die Kritik, dass sie mit den selbst durchgeführten Tests für 20 Euro „unlauteres Geschäft“ betreibe. Überall sonst würden behördlich abgenommene Antigen- oder PCR-Tests ja auch anerkannt. – in der Gastronomie, Hotellerie oder im Krankenhaus.
Martina Dvorak war trotz mehrmaliger Versuche zu keiner Stellungnahme zu erreichen, auch eine schriftliche Anfrage blieb unbeantwortet. In der Gemeinde ist der Unmut jedenfalls groß, erklärt Bürgermeisterin Doris Faustmann. Die Bürger hätten kein Verständnis für die Maßnahme der Ärztin. "Die Tests bei uns in der Apotheke und in der Gemeinde werden auch von medizinischem Personal abgenommen. Diesen Ergebnissen kann man vertrauen", meint Faustmann. Ein Gespräch mit der Hausärztin habe laut der Ortschefin nichts gebracht. Sie wolle die Regelung beibehalten.
Patientenanwalt Gerald Bachinger sieht in der Vorgangsweise das Vertrauen in die ärztliche Ethik erschüttert. „Ganz abgesehen davon, ist damit ein niedrigschwelliger Zugang zu ärztlichen Ordinationen, den wir alle benötigen, um die Pandemie möglichst gut zu bewältigen, nicht mehr gegeben“, sagt Bachinger.
Notfälle ausgenommen
Laut der Sprecherin der NÖ Ärztekammer, Sigrid Ofner, entspricht das Selektieren von Patienten in einer Kassenordination nicht der üblichen Vorgangsweise. „Ganz allgemein kann ein Wahlarzt sich entscheiden, welche und wie viele Patienten er behandeln möchte. Notfälle sind selbstverständlich ausgenommen.
Ein Kassenvertragsarzt hat hingegen einen öffentlichen Versorgungsauftrag und muss daher Patientinnen und Patienten aus seiner Umgebung behandeln“, so Ofner. Gewisse Ausnahmen gäbe es, nämlich wenn die Ordination so ausgelastet sei, dass die Aufnahme weiterer Patienten nicht zugemutet werden kann.
Der Medizinerin in Aspang drohen nun Konsequenzen.
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