Einige der mehr als 30 gewerblichen Luftfahrtunternehmen an den Plätzen äußern große Bedenken. Die Aussetzung des IFR-Verfahrens gehe auf Kosten der Flugsicherheit, heißt es vonseiten der „Aircraft Owner and Pilot Association Austria“ – die Interessensvertretung der Luftfahrtbranche.
Mithilfe des Verfahrens werden dafür taugliche Flugzeuge und Hubschrauber mittels standardisiertem Prozedere und GPS-Daten unter der Führung der Flugaufsicht Schwechat von den Flugplätzen Wiener Neustadt und Bad Vöslau heraus- oder hereingelotst – auch bei schlechtem Wetter. Erst ab dem sogenannten „Missed Approach Point“ (MAPt) wird dann im Sichtflug gelandet.
„Man befindet sich auf einem klar definierten Kurs im geschützten Luftraum. Tritt etwas Unvorhergesehenes ein oder ist die Sicht zu schlecht, kann man mit dem IFR-Verfahren sicher durchstarten und wird vom Fluglotsen in Schwechat im geschützten Luftraum weiter dirigiert“, erklärt Oliver Karall das System.
Er ist Geschäftsführer der Aviation Academy Austria, die in Wiener Neustadt aktuell mehr als 160 Schüler unter anderem für Austrian Airlines und Lufthansa zu Linienpiloten ausbildet.
Der Begriff „Cloud Breaking Procedure“, also Wolkendurchstoßverfahren, sei irreführend, denn auch bei normalen Sicht- und Wetterverhältnissen biete das IFR-Verfahren für Start und Landung deutliche Sicherheitsvorteile gegenüber dem normalen Sichtflug.
„Flugzeuge, die diese Verfahren benutzen – egal ob für Start oder Landung – sind immer an klar definierte Routen, Flugregeln und verpflichtende Freigaben gebunden. Man erreicht den geschützten Bereich des kontrollierten Luftraumes früher. Es kommt zu keiner Vermischung mit dem Hobby-Flugverkehr. Das ist ein hoher Sicherheitsgewinn“, so Karall.
Fadenscheinig?
Die Gründe für die Aussetzung des Verfahrens erscheinen den Flugunternehmen fadenscheinig. Laut dem Büro von Ministerin Gewessler hätten sich Piloten nicht an das Prozedere gehalten. Wie KURIER-Recherchen ergaben, handelte es sich bei den Verstößen um einen Piloten, der am Funk für die Fluglotsen einige Zeit nicht erreichbar war und auch das Verfahren nicht ganz korrekt geflogen ist. Die anderen Übertretungen, wie Geschwindigkeitsübertretungen, wurden als „geringfügig“ eingestuft.
In einigen anderen Fällen haben sich Piloten nach dem Landen nicht sofort per Funk abgemeldet.
Laut Luftfahrtbehörde Austro Control ist man deshalb dabei, das Verfahren entsprechend anzupassen. Danach soll es wieder aktiviert werden, erklärt Sprecher Markus Pohanka. Allerdings bedarf es dafür der Freigabe des Ministeriums.
Kritik von Flugzeug-Hersteller
Mit Diamond Aircraft ist auch das größte Luftfahrtunternehmen der Region von den Einschränkungen massiv betroffen. „Der Grund der Aussetzung ist für mich nicht nachvollziehbar, da es wohl nicht Ziel sein kann, ein der Sicherheit dienendes Werkzeug abzuschaffen, nur weil manche Anwender nicht ordentlich mit der Benützung vertraut sind“, sagt Diamond-Chefpilot und Ausbildungsleiter, Martin Scherrer.
Hierfür gäbe es andere Möglichkeiten, wie spezielle Schulungen. Viele Flugplätze mit Spezialanflugverfahren machen dies mittlerweile mit Online-Tools. „Das wäre ja fast so, als würden die Ampeln im Straßenverkehr ausgesetzt werden, weil ein kleiner Bruchteil von Autofahrern immer noch bei Rot in die Kreuzung fährt“, so Scherrer.
„Wir nehmen diesen Verlust an Flugsicherheit sehr ernst und setzen alles daran, dass beide Verfahren so rasch wie möglich wieder in Kraft gesetzt werden. Zu diesem Zweck laufen bereits Gespräche mit den Behörden“, erklärt die „Aircraft Owner and Pilot Association Austria“.
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