Ehepaar aus NÖ vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

Im Februar 2021 brannte das Horrorhaus nieder.
"Horrorhaus" wurde ein Raub der Flammen. Doch für Versicherungsbetrug fanden sich keine Beweise.

Nach monatelangen Konflikten mit den ausführenden Baufirmen war das neu errichtete Holzriegelhaus eines Ehepaares im Wienerwald im Februar 2021 niedergebrannt. Aufgrund von Baumängeln war zuvor Wasser durch undichte Decken eingedrungen, an den Wänden hatte der Schimmel gewuchert. Der Keller war für die Garagenabfahrt zu tief, das Haus dafür höher als in der Baugenehmigung bewilligt, ein Abbruchbescheid der Gemeinde bereits ausgestellt.

Als Brandermittler dann feststellten, dass das Feuer gelegt worden war, warf man den Bauherren, die 280.000 Euro in das katastrophal verlaufene Projekt gesteckt hatten, Brandstiftung und Versicherungsbetrug vor. Doch nach zwei Prozesstagen am Landesgericht Wiener Neustadt, wurden die beiden am Freitag nun von den Vorwürfen freigesprochen – allerdings noch nicht rechtskräftig, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung zu möglichen Rechtsmitteln.

Zu dünn war die Beweislage. Auf den für die Brandstiftung verwendeten Grillanzündern habe man weder DNA noch sonst eine Spur zu den Angeklagten gefunden, betont der Anwalt des Paares, Michael Dohr. Auch die Auswertung der Computer und Handys hätte keine belastenden Indizien gebracht. „Es ist ein Wahnsinn, dass meine Mandaten trotzdem angeklagt wurden“, so Dohr.

Erfolgreiche Sanierung

Wer sonst ein Motiv für die Brandstiftung gehabt haben könnte, wollte die Richterin im Prozess wissen. Möglicherweise einer der Professionisten, die von der beauftragten Baufirma kein Geld für ihre Leistungen erhalten hätten, meinte der Angeklagte. Dem Ehepaar selbst habe jedenfalls das Motiv gefehlt, ist Dohr überzeugt: „Denn zum Zeitpunkt, als es abgebrannt ist, war das Haus schon fast fertig saniert und wäre in wenigen Monaten bezugsfertig gewesen.“ Die meisten Mängel habe man beheben können, ein neuer Einreichplan hätte genügt, damit die Gemeinde den Abbruchbescheid wieder aufhebt.

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