Von März 2020 bis Oktober 2021 verfolgte er seinen ehemaligen Lebensgefährten und dessen neuen Partner, bombardierte ihn mit SMS-Nachrichten und veröffentlichte Bilder des Opfers ohne dessen Zustimmung. „Es war seine große Liebe. Er weiß, dass er eine Dummheit begangen hat und es tut ihm leid“, bat der Verteidiger des Mannes um Nachsicht. Doch mit einer Entschuldigung wollten sich die Opfer nicht begnügen. 1.500 Euro Schmerzensgeld fordert einer der beiden, gar 8.500 Euro der andere. Anstelle eines Urteils kam der Mann mit einer Diversion davon, kann die Angelegenheit also mit der Zahlung eines Geldbetrages aus der Welt schaffen.
Die Veröffentlichung intimerer Aufnahmen warf die Staatsanwaltschaft einem Wiener Neustädter vor, der seine ehemalige Lebensgefährtin beim Sex gefilmt und die Bilder nach Beendigung der Beziehung an deren neuen Freund geschickt hatte. Zur Entstehung des Videos gab das Opfer eine verblüffende Auskunft: Als sie das Handy bemerkt habe, habe sie ihren Lebensgefährten gefragt, was er damit vorhabe. Dessen Antwort: er schaue sich einen Pornofilm an.
Wegen mehrerer Vorstrafen kam der Wiener Neustädter nicht mit einer bedingten Strafe davon. Er muss fünf Monate in Haft.
Drohung mit Nacktbildern
Und auch ein in Baden lebender türkischer Staatsbürger hatte mit der Veröffentlichung von Nacktfotos seiner Ex-Freundin gedroht, falls diese den Kontakt zu ihm abbreche. Er bereue dies, sagte der Mann am Dienstag am Landesgericht. Seit seine Verflossene Anzeige gegen ihn erstattet habe, sei es zu keinerlei Kontakt mehr gekommen. Dem widersprach die Frau allerdings. Mithilfe mehrerer gefälschter Profile suche der Mann nach wie vor über soziale Medien Kontakt und verunglimpfe sie auch gegenüber Freunden. Zusätzlich zum Urteil – drei Monate bedingt – gab es daher auch ein gerichtlich auferlegtes Kontaktverbot.
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