Deutscher darf in NÖ nicht Stadtrat werden

Verfassungsgerichtshof musste sich mit Pandemiemaßnahmen befassen
Neos Mödling orten Diskrimminierung. Die Causa beschäftigt nun den Verfassungsgerichtshof

Andreas Stock lebt seit mehr als fünf Jahren in Mödling. Er hat die Liste Neos in der Stadt gegründet, weil er in seinem Wohnort etwas verändern will. Bei der Gemeinderatswahl im Jänner war er Spitzenkandidat – mit Erfolg. Auf 7,5 Prozent und einen Stadtratsposten kamen Stock und sein Team. Doch Stadtrat durfte der Jurist dann nicht werden, denn Stock ist deutscher Staatsbürger. Nun befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Dezember-Session mit dem Fall.

„Meiner Meinung nach ist es längst überfällig, dass auch EU-Bürger Stadtrat werden dürfen“, erklärt der Kommunalpolitiker, der ursprünglich aus Nordfriesland stammt. Um das zu ändern, nominierten sie Stock für den Stadtratsposten - der Wahlvorschlag wurde natürlich aufgrund Stocks Staatsbürgerschaft abgelehnt.

Deutscher darf in NÖ nicht Stadtrat werden

Andreas Stock lebt seit mehr als 15 Jahren in Österreich

György Bikich sprang ein und wurde in den Stadtrat gewählt. Und die Neos fochten die Wahl bei der Bezirkswahlbehörde an. Diese entschied zwar zugunsten der Gemeinde, doch Stock sowie der Neos Klub reichten Verfassungsbeschwerde ein.

Nicht zeitgemäß

In NÖ schiebt nämlich die Gemeindeordnung der Wahl von Staatsbürgern aus anderen EU-Staaten in den Gemeindevorstand einen Riegel vor. Unverständlich für Stock und nicht mehr zeitgemäß.

„Knapp 13 Prozent der Wahlberechtigten in Mödling sind EU-Mitbürger“, erklärt er. Dass das Landesgesetz diese aber von einigen politischen Ämtern ausschließt, sei nicht verhältnismäßig. Das verstoße gegen die Kommunalwahlrichtlinie der EU, wonach „Unionsbürgern in jenem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen nach denselben Bedingungen wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates“ zukomme.

„In Graz kann man etwa Stadtrat werden“, meint der Neos-Politiker. Warum würden in NÖ andere Richtlinien gelten? Ämter als Gemeinderat sind übrigens nicht betroffen.

Ausnahmen erlaubt

Allerdings erlaubt die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten Ausnahmen beim passiven Wahlrecht zu definieren, wie es bei der Abteilung Gemeinden beim Land NÖ heißt. Immerhin seien beim Gemeindevorstand mehr Kompetenzen angesiedelt, es gebe einen besonderen Bezug zur österreichischen Gesetzgebung.

Eine Entscheidung des VfGH in der Causa ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Ob diese nur auf den Einzelfall anzuwenden ist, oder ob sie Auswirkungen auf die Gemeindeordnung haben könnte, werde man sich dann ansehen müssen, heißt es beim Land.

Mödlings Bürgermeister Hans Stefan Hintner hätte jedenfalls mit einer Änderung kein Problem, wie er bereits im März im KURIER erklärte: „Ich würde es im Sinne des europäischen Gedankens begrüßen, dass alle EU-Bürger Gemeindepolitik bis hin zum Bürgermeisteramt machen können“

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