Neos-Spitzenkandidat darf nicht Stadtrat werden

Neos-Spitzenkandidat darf nicht Stadtrat werden
Laut niederösterreichischer Gemeindeordnung sind nur österreichsische Staatsbürger zum Amt zugelassen.

Andreas Stock, dem Spitzenkandidaten der Neos in Mödling, verbietet die niederösterreichische Gemeindeordnung das Amt eines Stadtrats. Der Grund: er ist deutscher Staatsbürger. Stock und sein Team fechten diese Nichtzulassung bei der Bezirkswahlbehörde an. „Knapp 13 Prozent der Wahlberechtigten in Mödling sind EU-Mitbürger. Das Landesgesetz ist hier zu streng“, sagt Stock. EU-Mitbürger würden unverhältnismäßig eingeschränkt. Vorerst übernimmt György Bikich für die Neos den Stadtratsposten.

Neos-Spitzenkandidat darf nicht Stadtrat werden

Andreas Stock (Neos) darf als deutscher Staatsbürger nicht Stadtrat werden.

Der Mödlinger Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) befürwortet diesen Vorstoß: „Ich würde es im Sinne des europäischen Gedankens begrüßen, dass alle EU-Bürger Gemeindepolitik bis hin zum Bürgermeisteramt machen können“. Sofern diese ihren Lebensmittelpunkt bereits langfristig in der Gemeinde hätten, ergänzt Hintner.

Eine europäische Richtlinie räumt zwar ein, dass das passive Wahlrecht von EU-Bürgern aus anderen Ländern eingeschränkt werden dürfe, aber nur dann, wenn diese Einschränkung „verhältnismäßig“ erfolge. Dieses Kriterium sehen die Neos in Mödling nicht erfüllt.

Keine Unterstützung vom Land

Die Landesparteien in Niederösterreich halten sich bedeckt. Die Situation sei „absurd“, rechtliche Schritte würde man aber keine einleiten, hieß es aus dem Landesbüro der Neos. Auch die Volkspartei Niederösterreich strebt keine Gesetzesänderung an: „Es ist zu bedenken, dass dem Gemeindevorstand auch wichtige behördliche Entscheidungen zukommen, die auch in anderen Bereichen Funktionsträgern mit Staatsbürgerschaft vorbehalten sind“, hieß es dazu. Die Gemeinde tritt beispielsweise als Baubehörde auf.

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