Corona-Krise hielt Beratungsbedarf bei AK-Spezialisten extrem hoch

AKNÖ-Präsident Marklus Wieser und die Chefin der Rechtsabteilung Doris Rauscher-Kalod
Niederösterreich: AK-Mitarbeiter leisteten 152.897 Beratungen und erkämpften 38,4 Millionen Euro für benachteiligte Beschäftigte.

„Unsere Berater können nur die Auskünfte geben, die gerade rechtlich gültig sind.“ Für Niederösterreichs AK-Präsident Markus Wieser liefert die letzte Ankündigung der Bundesregierung über eine weitgehende Aufhebung der 3G-Regeln und der FFP2-Maskenpflicht an vielen Arbeitsorten ab dem 5. März auch den Beleg für große Verunsicherung und enormen Beratungsbedarf der AK.

Die Sozialpartner seien weder informiert noch eingebunden gewesen, „wieder wurde angekündigt, ohne die entsprechende Verordnung mitzuliefern“, beklagt Wieser die Vorgangsweise, die in den vergangenen zwei Pandemiejahren laufend für viele offene Fragen der Arbeitnehmer und auch der Dienstgeber sorgte. Als Lehre aus zwei Pandemiejahren sollte die Regierung bei der Ankündigung entsprechender Gesetze auch sofort die notwenigen Verordnungen mitliefern und zudem die Sozialpartner mit ihren Expertisen voll einbinden, forderte Wieser.

Im Vorjahr war der Bedarf an Beratung durch die AKNÖ-Rechtsspezialisten jedenfalls wieder extrem hoch, zogen Wieser und Doris Rauscher-Kalod, die Leiterin der arbeitsrechtlichen Abteilung der AKNÖ Bilanz.

Bilanz

Insgesamt hat die AK in Niederösterreich im Vorjahr 152.897 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen durchgeführt und 38,4 Millionen Euro für im Beruf benachteiligte Beschäftigte vor dem Gericht oder durch Interventionen eingefordert, berichtete Wieser. Am häufigsten wandten sich Beschäftigte an die AK, um ihr Gehalt prüfen zu lassen. Wesentlich waren auch die Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen oder Fragen zur Karenz. Dazu  hatten natürlich arbeitsrechtliche Fragen zu Corona-Maßnahmen, wie Kurzarbeit, einvernehmliche Lösungen von Beschäftigungsverhältnissen  oder Insolvenzen, hohen Beratungsbedarf. Viel Verunsicherung gebe es auch rund um Corona und die Kinderbetreuung, aber zum Freitesten aus der Quarantäne, schilderte Wieser.

„Für mehr als 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten wir ausstehende Löhne und Gehälter beim Arbeitgeber einfordern oder diese für sie vor Gericht einklagen,  beziehungsweise ihre Ansprüche nach einer Insolvenz sichern“, rechnete Wieser vor. Von den letztlich erreichten 38,4 Mio. Euro sei der Großteil auf Nachzahlungen ausstehender Löhne und Gehälter,  sowie zu Unrecht nicht ausbezahlter Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen entfallen.

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