Bauakt blieb zwei Jahre liegen

Die Berufung gegen den Abbruchbescheid für einen Schwarzbau wurde zwei Jahre nicht bearbeitet
Abbruchbescheid nicht exekutiert, bis Gemeinderat Legalisierung ermöglichte

Mit einer hochnotpeinlichen Bauangelegenheit muss sich der Klosterneuburger Stadtrat in seiner heutigen Sitzung befassen. Es geht um den Abbruchbescheid für einen Schwarzbau, der vom Grundbesitzer vor zwei Jahren beeinsprucht wurde.

Die Fakten des Falls: Im März 2011 wurde bekannt, dass ein hoher Feuerwehr-Funktionär auf seinem Grundstück (Name und Adresse sind dem KURIER bekannt, Anm.) eine Garage errichten ließ – ohne Baubewilligung und auch nicht genehmigungsfähig, da die für das Grundstück geltenden Bebauungsbestimmungen nicht eingehalten wurden. Dementsprechend erging im November 2001 ein Abbruchauftrag.

Im Dezember 2011 legte der Grundbesitzer dagegen Berufung ein. Über diese Berufung soll der Stadtrat heute, ein Jahr und elf Monate nach Einbringen des Rechtsmittels, entscheiden.

Zwischenzeitlich – offiziell natürlich in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Fall – hat der Gemeinderat im Juni 2013 Änderungen im örtlichen Bebauungsplan beschlossen, die eine nachträgliche Legalisierung des Gebäudes ermöglichen. Dementsprechend soll der Berufung heute stattgegeben und das Verfahren neu aufgerollt werden.

Der Vorgang wird, wenig verwunderlich, von Oppositionspolitikern scharf kritisiert. Sepp Wimmer (Grüne) spricht von einem „abgekarteten Spiel“ und fordert als Konsequenz eine Disziplinaranzeige und Aufklärung, warum der Akt zwei Jahre lang liegen blieb und wer dafür verantwortlich ist.

FPÖ-Chef Josef Pitschko, der den Fall im Rechtsausschuss zu bearbeiten hatte, verrät unter Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht keine Details, meint aber, „einige Bürger haben offenbar einen besseren Zugang zur Behörde, als andere“.

Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) sagt, dass seines Wissens nach kein Fehlverhalten vorliege und verweist auf den Leiter der Rechtsabteilung, Michael Gelbenegger. Dieser meint, das Bauamt habe richtig gehandelt, weil es die bereits in Vorbereitung befindliche Änderung der Flächenwidmung abgewartet und so der Stadt unnötigen Verwaltungsaufwand erspart habe.

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