Rätsel um legalisierten Schwarzbau

Der Lagerplatz einer Baufirma mit Flugdach und Containern wurde erst nachträglich bewilligt
Prüfungsausschuss untersucht nachträgliche Bewilligung eines Flugdachs

Wie lange stand der Lagerplatz einer Baufirma illegal am Rand eines Weingartens, ehe er vom Klosterneuburger Bauamt nachträglich bewilligt wurde? Wussten Beamte des Rathauses von dem dort ohne Ansuchen und Genehmigung errichteten Flugdach? Und wer hat der Baufirma bzw. dem Stift Klosterneuburg als Grundbesitzer vor Jahr und Tag großzügig erlaubt, Lagerplatz und Flugdach zu errichten – mündlich, ohne schriftliche Aufzeichnungen?

Mit der Klärung dieser Fragen wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung der Prüfungsausschuss des Stadtparlaments beauftragt. Die Kontrollore sollen klären, ob die Mitarbeiter des Bauamts korrekt gehandelt haben.

Treibende Kraft hinter der Prüfung ist Namenslisten-Gemeinderat Peter Hofbauer: Er wurde bereits im Vorjahr von Anrainern auf den Lagerplatz im Grünland angesprochen und führt seither mit ÖVP-Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager einen ausufernden Schriftverkehr. Hofbauer versteht nicht, wie es zur nachträglichen Genehmigung des Flugdachs kommen konnte und will Einsicht in die entsprechende Stellungnahme des Landes nehmen – dieser wunsch wurde dem Mandatar bisher nicht erfüllt.

„Besonders auffällig ist, dass der Lagerplatz auf einem Grundstück steht, das zu Bauland umgewidmet werden soll und auch Gegenstand der Volksbefragungen am 1. Dezember ist“, sagt Hofbauer.

Staatsanwalt

Baudirektor Manfred Fitzthum sieht der Prüfung gelassen entgegen: „Die Baubewilligung wurde nach einer entsprechenden Stellungnahme des Landes nachträglich erteilt. Ich erwarte, dass der Prüfungsausschuss unsere Vorgangsweise bestätigt.“

Ganz zufrieden ist Peter Hofbauer mit der Einschaltung des Prüfungsausschusses nicht: „Laut meiner Rechtsansicht ist der Ausschuss nicht zuständig; das ist Sache des Bürgermeisters.“ Hofbauer befürchtet, dass die Kontrollore des Gemeinderats keine Akteneinsicht erhalten werden und kündigt weitere Schritte an: „Sollte die Prüfung nicht alles offen legen, bin ich verpflichtet, den Staatsanwalt einzuschalten.“

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