Bankomat-Sprengung: Überraschendes Geständnis - aber nicht vom Angeklagten
Der erhoffte Coup scheiterte kläglich. Als in der Nacht zum 11. März 2019 ein Sprengsatz an der Fassade des Adeg-Marktes in Blumau-Neurisshof (Bezirk Baden) mit einem ohrenbetäubendem Knall detonierte, zersplitterte zwar die Auslagenscheibe und auch am Gebäude selbst entstand erheblicher Schaden. Doch der Geldautomat, auf den es die Kriminellen eigentlich abgesehen hatten, öffnete sich nicht. Die darin enthaltenen knapp 115.000 Euro blieben fest eingeschlossen.
DNA-Treffer nach drei Jahren
Als die Polizei am Tatort eintraf, waren die Gauner bereits geflüchtet. Es sollte drei Jahre dauern, bis ein DNA-Treffer die Ermittler zu einem mittlerweile 34-jährigen Rumänen führte, dessen Bruder bereits wegen weiterer Bankomat-Coups in Rumänien hinter Gittern sitzt. Andere Mitglieder der Bande sollen bereits in der Slowakei zu Haftstrafen verurteilt worden sein.
Der 34-Jährige bestritt in Wiener Neustadt vor Gericht jede Beteiligung an der Tat in Blumau-Neurisshof. „Ich habe damals in Österreich gewohnt und war hier auch gemeldet, aber mit den Einbrüchen habe ich nichts zu tun“, beteuerte der Mann vor einem Schöffensenat. Dass sein Bruder in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, habe er „schon vermutet“, angesprochen habe er ihn darauf aber nicht.
Bruder entlastet Angeklagten
Dieser sorgte dann jedoch für eine handfeste Überraschung. Per Videoübertragung aus der Haft in Rumänien zugeschaltet, legte er ein Geständnis ab. Er habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren Komplizen begangen, sagte er aus, nannte auch Details des Coups. Sein Bruder sei daran jedoch nicht beteiligt gewesen.
Doch der 34-Jährige wird durch den DNA-Treffer schwer belastet. Gefunden wurde er an einem Lautsprecherkabel, das mit einem Zündkabel zur Sprengung des Geldautomaten verdrillt worden war. Auch auf einer Autobatterie, einem Schraubenzieher und einem Brecheisen fanden sich DNA-Spuren des Rumänen, allerdings vermischt mit jenen weiterer Personen.
Schuldspruch
Dass diese durch Berührung seines Bruders übertragen worden seien, wie der Angeklagte behauptete, bezeichnete eine Sachverständige als "sehr unwahrscheinlich". Vor allem der eindeutig zuzuordnende Treffer habe nur durch eigenhändige Manipulation am Kabel entstanden sein können, nicht durch indirekte Übertragung oder bloßes Angreifen des Kabels.
Die Schöffen verurteilten den Mann deshalb zu 24 Monaten Haft – acht davon muss er absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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