Auf Hund von Tierärztin geschossen: Jäger geht straffrei aus
Der Fall hatte für viel Emotionen, Wut und Diskussionsstoff gesorgt. Ein Jäger hatte am 24. Februar in Breitenstein am Semmering (Bezirk Neunkirchen) den frei laufenden Familienhund einer Wiener Tierärztin mit einer Schrotflinte niedergeschossen.
Der Labradormischling überlebte den Zwischenfall nicht, er musste zum Entsetzen der Besitzer eingeschläfert werden.
Die Polizeiinspektion Semmering hatte nach dem Zwischenfall ermittelt und den 78-jährigen Jäger wegen Tierquälerei und Gefährdung der körperlichen Sicherheit bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt. Die Anklagebehörde hat nun das Verfahren gegen den Jagdpächter vor wenigen Tagen eingestellt, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl. Dem Jagdpächter sei kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen.
Waffe sichergestellt
Der Fall habe sich nach den Ermittlungen anders als anfänglich vermutet dargestellt. Laut damaligen Zeugenaussagen soll der in Wien wohnhafte Pensionist in Richtung eines Wohnhauses und der dort aufhältigen Personen geschossen und diese gefährdet haben.
Waffenverbot ausgesprochen
Die Schusswaffe, Munition und der Waffenpass wurden dem Mann zunächst abgenommen und vorerst ein Waffenverbot ausgesprochen. Die ersten Angaben haben sich laut Staatsanwaltschaft aber im Ermittlungsverfahren nicht bestätigt. Die Vorwürfe hätten sich zerschlagen.
Durch die Schussabgabe seien keine Personen gefährdet gewesen, erklärt Habitzl. Es hätten sich keine Personen im Nahbereich aufgehalten.
Hund auf der Wildkamera
Außerdem sei es nicht das erste Mal gewesen, dass der Mischling im Bereich der Pfarrwiese in Breitenstein frei und "revierend“ herum gelaufen ist. "Es gab im Vorfeld deshalb bereits mehrere Gespräche mit der Hundebesitzerin. Außerdem existieren Aufnahmen von dem frei laufenden Hund auf Wildkameras“, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Auch an dem besagten Abend im Februar sei der Hund frei laufend in dem Revier unterwegs gewesen. Laut Paragraf 64 des NÖ Jagdgesetzes dürfen Jagdausübungsberechtigte wildernde oder "revierende“ Hunde töten, Jagdaufseher sind sogar dazu verpflichtet.
Selbst Hunde, "die sich erkennbar der Aufsicht ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite umherstreunen“, dürfen von Jägern getötet werden, besagt das Gesetz.
Josef Pröll: Konsens statt Schussabgabe
Der Fall wird von der Disziplinarbehörde des NÖ Landesjagdverbandes mit Argusaugen verfolgt und separat auf eine mögliche Verfehlung geprüft.
Wie der NÖ Landesjägermeister Josef Pröll zuletzt im KURIER-Interview betonte, drängt er vehement darauf, dass Jäger vor Ort "solche Problemfelder durch Konsenslösungen regeln“. "Das Gesetz ist das eine, aber der Vollzug das andere. Es ist außer Streit, dass wir mit unserem waidgerechten Ethos solche Dinge anders lösen, bevor wir es mit einem Schuss tun“, sagt Pröll.
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