Arbeitsloser 17-Jähriger drohte mit Softgun bei Falschgeld-Deal
Die Schule hat er nicht abgeschlossen. Als Beruf gibt er "arbeitssuchend" an. Wie er per Internet an illegale Drogen gelangt ist, kann der Angeklagte - mittlerweile 18 Jahre alt - am Landesgericht Wiener Neustadt aber sofort erklären: "Man überweist einen Betrag in Bitcoin und ein paar Stunden später wird ein Paket irgendwo in einen Mistkübel oder Busch geworfen."
Vater zerstörte Cannabis-Zucht
Die Kommunikation dazu laufe über Instagram oder Telegram, sagt der Jugendliche aus dem Bezirk Baden. Auf diesem Weg habe er über rund zwei Jahre hinweg Suchtgift "bestellt" und anschließend gewinnbringend weiterverkauft. Lapidare Begründung: "Ich hab halt Geld gebraucht." Dass er Cannabis auch selbst gezüchtet und damit gehandelt habe, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, bestreitet der junge Mann aber.
Versucht habe er es zwar, sein Vater habe die Plantage im Keller allerdings entdeckt und zerstört. Wie er sich dann erkläre, dass von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung dennoch Cannabispflanzen gefunden wurden, will da die vorsitzende Richterin wissen. "Na die hab ich einer älteren Frau geklaut", lautet die überraschende Antwort.
Drogen mit Freunden
Von einem Freund habe er von der Cannabiszucht im Bezirk Baden erfahren und sich daraufhin nachts auf das Grundstück geschlichen, um einige Pflanzen mitgehen zu lassen. Das Suchtgift wurde nicht nur verkauft, sondern auch gemeinsam mit Freunden und ehemaligen Schulkollegen konsumiert, gibt der 18-Jährige zu. Auch Kokain, Heroin und Speed sollen dazu gezählt haben, lautet die Anklage.
Doch nicht nur im Drogengeschäft versuchte sich der Arbeitslose, auch als Räuber wollte er zu Bargeld kommen. Von einem Freund habe er im Juni dieses Jahres das Angebot bekommen, einen 17-Jährigen aus Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) "abzuzocken". Dieser hatte über eine Internet-Plattform sein Interesse bekundet, Falschgeld zu erwerben. "Blüten" im Wert von 1.400 Euro sollten um 250 Euro "echtes Geld" den Besitzer wechseln.
Geldbörse abgenommen
Als Treffpunkt für die Übergabe war ein Parkdeck in Baden ausgewählt worden, das über keine Videoüberwachung verfügt. Dort erwartete den Perchtoldsdorfer allerdings nicht der vermeintliche Falschgeld-Händler, sondern der Angeklagte. Dieser hatte auch nicht die versprochenen 1.400 Euro bei sich, sondern forderte: "Gib mir das Geld, ich komme dann gleich wieder".
Doch der junge Perchtoldsdorfer schöpfte Verdacht, weigerte sich, die 250 Euro auszuhändigen. Da zog der Angeklagte die Softgun, die er von seinem Auftraggeber erhalten habe, wie er sagt. Zunächst zeigte auch diese Drohung noch nicht die erwünschte Wirkung: "Er hat gesagt: Die ist ja nicht echt. Da hab ich gesagt: Willst du es herausfinden?"
Bedingte Haftstrafe
Das wollte das Opfer dann doch nicht. Er händigte seine Geldbörse aus, bat aber noch, seine Ausweise und Karten behalten zu dürfen. "Die habe ich ihm zu seinen Füßen hingeworfen und bin davon gelaufen", erinnert sich der bislang noch nicht Vorbestrafte. Weit kam er nicht, schon kurz darauf wurde der damals noch 17-Jährige von der Polizei gestellt und festgenommen.
Das Urteil, 22 Monate Haft bedingt, ist rechtskräftig.
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