Aufmunitioniert hat er schon reichlich: 500 Seiten Schriftsatz, 333 Dokumente und Belege auf mehr als 5.600 Seiten hat Gottfried Forsthuber angesammelt. Damit will der Anwalt und Badener ÖVP-Gemeinderat ein „Mega-Verfahren“ auf den Verfassungsgerichtshof zurollen lassen. Beantragt wird dabei die Aufhebung der „Corona-Gesetze“ – und zwar aller.
Forsthuber vertritt sieben Niederösterreicher – vier Kleinunternehmer, zwei Pensionisten und einen Sportverein. Sie stellen einen Antrag auf Überprüfung sämtlicher „Corona-Gesetze“ und der aktuellen Verordnung. Auch die aktuellen Beschränkungen in Wiener Neustadt werden damit angefochten.
Es ist ein recht heikles Thema. Verschwörungstheorien, Falschmeldungen oder Verharmlosungen sind weit verbreitet und werden online oder über Social Media weit verbreitet. Forsthuber betont auch, dass es für ihn unbestritten ist, das es bei Covid-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann, er kenne entsprechende Fälle persönlich aus seinem Bekanntenkreis. Er glaubt aber, dass das Ausmaß der Gefahr überschätzt wurde. „Anfang 2020 wusste niemand, was auf uns zukommt. Mittlerweile haben wir einen erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Trotzdem handeln Parlament und Regierung, als wüssten sie nichts davon“, sagt Forsthuber. Die angeordneten Maßnahmen seien demnach in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt.
„Wir sind Rechtsanwälte, keine Mediziner, Virologen, Epidemiologen“, gibt der streitbare Badener zu. Seine Recherchen zu dem Thema hätten bei ihm aber zu dem Schluss geführt, dass „die verfügten Maßnahmen weder geeignet noch erforderlich, noch angemessen sind“. Der Gestaltungsspielraum der Regierung sei überschritten worden. Seine Mandanten wollten deshalb auch Eingriffe in ihre Grund- und Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen.
Forsthuber beruft sich auf den Grundsatz „audiatur et altera pars“ – „Es möge auch die andere Seite gehört werden“. Um diese zu hören und zu prüfen, sei nun der Verfassungsgerichtshof am Zug. „Meine Mandanten bitten den Verfassungsgerichtshof inständig, seine Rolle als kontrollierende Instanz wahrzunehmen und den Sachverhalt, nämlich die wirkliche Gefährlichkeit des Coronavirus und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, sauber wissenschaftlich zu ermitteln.“ Denn die Regierung habe das laut Forsthuber unterlassen.
Zur Untermauerung seiner Argumente sollen zahlreiche Wissenschafter und Fachleute aussagen. Darunter hat Forsthuber etwa auch einen Professor der Stanford University als Sachverständigen beantragt.
Ob es realistisch sei, dass derartige „Kapazunder“ wegen des Verfahrens nach Österreich kommen? „Internationale Fachleute sind üblich, der Ball liegt beim Verfassungsgerichtshof“, meint der Jurist.
Generell gehe es bei dem Antrag um Eingriffe in die Grundrechte. „Selbst unter den Bedingungen einer Pandemie haben sich Parlament und Regierung an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Ansonsten werden unsere Grundrechte nachhaltig beschädigt. Ohne Grundrechte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat und ohne Rechtsstaat keine Demokratie.“
Und was soll dabei herauskommen? „Es geht nicht um Schadenersatz, die Leute wollen ihr Leben zurückhaben“, sagt Forsthuber. „Meine Mandanten wollen allen helfen, die eine Corona-Anzeige bekommen haben“.
Generell wünscht sich Forsthuber, dass die öffentliche Debatte wieder versachlicht wird. „Das Miteinanderreden haben wir in diesem Jahr fast verlernt. Zu verhärtet sind die Meinungsfronten. Es gibt nur mehr schwarz und weiß und eine schweigende Mehrheit, die diese Ereignisse und Maßnahmen resignierend über sich ergehen lässt.“ Er hofft auf eine Entscheidung noch heuer.
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