Corona-Maßnahmen: Was gilt nun eigentlich für Ostern?

Symbolbild Ostern 2020
Keine Familienfeiern: Anders als zu Weihnachten gibt es zu Ostern keine Ausnahme von den Corona-Maßnahmen. Was man darf und was nicht.

Es ist bereits das zweite Osterfest, das wir seit Beginn der Corona-Pandemie in Österreich begehen. Auch, wenn die Beschränkungen im vergangenen Jahr noch härter waren - so richtig frohe Ostern dürften es auch in diesem Jahr nicht werden. Die konstant hohe Zahl an Neuinfektionen und die Lage auf den Intensivstationen machen das schlicht nicht möglich.  

Am heutigen Dienstag hat der Hauptausschuss des Nationalrates mit den Stimmen von ÖVP und Grünen daher die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen beschlossen - ohne Ausnahme für die Osterfeiertage.

Vor dem gestrigen Öffnungsgipfel war im Raum gestanden, ob es eine solche für Ostern geben könnte. Immerhin waren auch zu Weihnachten die Maßnahmen kurzzeitig gelockert worden, um Feiern zumindest in kleinem Kreis zu ermöglichen.

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