Die gelernte Maschinenbau-Technikerin jobbte als Zahnarzt-Assistentin und Verkäuferin, derzeit nennt sie das Arbeitsmarktservice als ihren Arbeitgeber. Was sie zur Expertin in Sachen Corona-Maßnahmen und epidemiologischer Entwicklung macht, das ließ sie am Freitag am Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Wiener Neustadt unbeantwortet. In dem Prozess geht es um eine Reihe strafbarer Handlungen im Zuge einer Corona-Demo am 4. Dezember 2020.
Jennifer Klauninger (30) ist eine der schillernden Figuren der Anti-Corona-Bewegung. Unter dem Titel „Spaziergänge“ zeichnete sich die Wiener Neustädterin für die ersten Protestmärsche gegen die Covid-19-Maßnahmen der Regierung verantwortlich. Zweifelhafte Bekanntheit erlangte sie aber schon während der Flüchtlingskrise 2015, als sie gegen die unkontrollierte Zuwanderung auf die Straße ging.
Für Passanten war es ein verstörendes Bild, wie Klauninger im Dezember des Vorjahres zusammen mit knapp 20 Gleichgesinnten durch die Wiener Neustädter Innenstadt zog – in Schutzanzügen aus Plastik, die Gesichter mit Phantommasken verhüllt und lautem Gestammel aus dem Lautsprecher und den Kehlen der Corona-Leugner. Der Protest richtete sich gegen die Maßnahmen der Regierung.
Die Versammlung war nicht angemeldet und somit illegal, die Teilnehmer weigerten sich, die Kundgebung aufzulösen und verharrten somit in einer strafbaren Handlung. Dazu kamen noch eine ganze Reihe von Ordnungsstörungen. Deswegen brummte die Landespolizeidirektion der 30-Jährigen eine saftige Strafe von knapp 1.700 Euro auf – nach dem Polizeistrafgesetz, dem Sicherheitspolizei- sowie dem Versammlungsgesetz.
Klauninger berief, weshalb der Akt auf dem Tisch von Richter Andreas Pichler vom LVwG landete. Dem erfahrenen Juristen versuchte die 30-Jährige weiszumachen, dass nicht sie hinter der Kundgebung stand. „Es war ja nur ein künstlerischer Spaziergang, keine Versammlung. Wir haben uns am Tag davor über soziale Medien verabredet. Die Idee ist gemeinschaftlich entstanden“, so die Frau.
Zutritt verboten
Apropos Gemeinschaft: Klauningers Gefolgsleute, die sie gerne als Zeugen gesehen hätte, schafften es nicht in den Verhandlungssaal. Weil sie sich am Eingang weigerten, einen 3G-Nachweis zu erbringen, kam es zu einem Wortgefecht mit dem Sicherheitspersonal und der Polizei.
Für Klauningers Anführerolle bei der Demo spricht, dass sie die einzige Teilnehmerin war, die mit den Polizisten heftigst diskutierte und stritt. „Frau Klauninger hat die Führung der Gruppe gehabt“, schildert einer der damals diensthabenden Polizisten. Sie machte keinen Hehl daraus, die Schutzausrüstung kurz zuvor gekauft zu haben.
Auf die Frage, warum man sie dann nicht festgenommen habe, antwortete der Beamte, dass man nach Rücksprache mit den Vorgesetzten auf „Deeskalation“ gesetzt habe. „Man wollte ihnen auch sicher keinen Märtyrer-Status auferlegen“, sagte Pichler. Der Richter vertagte den Prozess auf November.
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