Anti-Corona-Spaziergang: Strafen für Anführerin der Verschwörungstheoretiker

Gerichtliches Nachspiel am Freitag beim LVwG in Wiener Neustadt
Marsch in Schutzanzügen hat juristisches Nachspiel. Mögliche Zeugen konnten nicht in Verhandlungssaal, weil sie 3G-Regeln ablehnen.

Die gelernte Maschinenbau-Technikerin jobbte als Zahnarzt-Assistentin und Verkäuferin, derzeit nennt sie das Arbeitsmarktservice als ihren Arbeitgeber. Was sie zur Expertin in Sachen Corona-Maßnahmen und epidemiologischer Entwicklung macht, das ließ sie am Freitag am Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Wiener Neustadt unbeantwortet. In dem Prozess geht es um eine Reihe strafbarer Handlungen im Zuge einer Corona-Demo am 4. Dezember 2020.

Jennifer Klauninger (30) ist eine der schillernden Figuren der Anti-Corona-Bewegung. Unter dem Titel „Spaziergänge“ zeichnete sich die Wiener Neustädterin für die ersten Protestmärsche gegen die Covid-19-Maßnahmen der Regierung verantwortlich. Zweifelhafte Bekanntheit erlangte sie aber schon während der Flüchtlingskrise 2015, als sie gegen die unkontrollierte Zuwanderung auf die Straße ging.

Für Passanten war es ein verstörendes Bild, wie Klauninger im Dezember des Vorjahres zusammen mit knapp 20 Gleichgesinnten durch die Wiener Neustädter Innenstadt zog – in Schutzanzügen aus Plastik, die Gesichter mit Phantommasken verhüllt und lautem Gestammel aus dem Lautsprecher und den Kehlen der Corona-Leugner. Der Protest richtete sich gegen die Maßnahmen der Regierung.

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