Alle Jahre wieder: Konflikt um Zutritt zu Badeteich kocht neu auf

Der Kahrteich und sein Beachvolleyballplatz sind derzeit nur für Wiener Neudorfer zugänglich. Das sorgt für Unmut bei Auswärtigen
Der Kahrteich ist nur für Wiener Neudorfer offen. Die Volksanwaltschaft ortet einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Am Wetter liegt es derzeit nicht, dass Jakob Feinböck und seine Freunde nicht den Wiener Neudorfer Kahrteich (Bezirk Mödling) nutzen können, sondern an den Eintrittsregelungen der Gemeinde. Diese gewähren nämlich ausschließlich Einheimischen Zutritt zum beliebten See. Feinböck aber ist im benachbarten Mödling zu Hause. „Damit geht für uns Lebensqualität verloren“, sagt der 19-Jährige zum KURIER.

Die Regelung der Gemeinde ist nicht neu, sie hat schon im Vorjahr für Unmut gesorgt. Damals wie heute wurden als Grund der Zugangsbeschränkungen die geltenden Corona-Maßnahmen genannt.

Bürgermeister Herbert Janschka (ÖVP) erklärt: „Zur Zeit dürfen nur 600 Badegäste zum Teich, wir haben 10.000 Einwohner. Als Bürgermeister bin ich primär für die Bedürfnisse der Wiener Neudorfer verantwortlich.“

Dass die Umsetzung der Corona-Beschränkungen allerdings zulasten Auswärtiger erfolgt, kritisierte die Volksanwaltschaft bereits im September des Vorjahres. Es wurde ein „klarer Verstoß gegen das EG-Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung festgestellt“ , heißt es in einem Schreiben. Janschka dazu: „Meine Rechtsansicht ist eine andere.“

Kein Einzelfall

Doch schon in den pandemiefreien Jahren hat die Gemeinde in dieser Angelegenheit auf sich aufmerksam macht: Die Volksanwaltschaft hat bereits 2010, 2012 und 2017 Ungleichbehandlung am Badeteich kritisiert, weil Nichtortsansässige einen höheren Eintrittspreis zahlen mussten als Gemeindeeinwohner. Die Tarife wurden in Folge angeglichen, das Problem schien gelöst.

Die Volksanwaltschaft hat die Gemeinde inzwischen aufgefordert, von der gesetzwidrigen Vorgehensweise abzulassen. Auch die NÖ Landesregierung als Aufsichtsbehörde wurde darüber informiert.

Bürgermeister Janschka verspricht eine Neuevaluierung der Zutrittsregelungen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 28. Juni, „abhängig natürlich von den Corona-Beschränkungen, die dann gelten“.

Jakob Feinböck lässt sich jedenfalls nicht einschüchtern: „Ich finde es wichtig, auf diese gesetzwidrige Diskriminierung hinzuweisen. Ich habe den Sommer über noch nicht viel vor und daher genug Zeit, weiter auf die Nerven zu gehen.“

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