90.000 Menschen betroffen: Wer parken will, darf nicht mehr wählen
NÖ reagiert scharf auf das flächendeckende Parkpickerl in Wien – und entzieht rund 90.000 Zweitwohnsitzern das Wahlrecht auf Landes- und Gemeindeebene.
Exakt 100 Jahre, nachdem sich die Bundesländer Wien und Niederösterreich offiziell voneinander getrennt haben, ringen die beiden immer noch miteinander. Wieder einmal geht es ums Autofahren. Konkret: ums Parken.
In der Debatte um das flächendeckende Parkpickerl, das in Wien ab dem 1. März gilt, greift Niederösterreich jetzt zu drastischen Mitteln. Der Landtag entzieht – auf gemeinsamen Wunsch von ÖVP und SPÖ – Zweitwohnsitzern das Wahlrecht auf Landes- und Gemeindeebene.
Betroffen sind davon rund 90.000 Menschen, die bei der anstehenden Landtagswahl im nächsten Jahr ihre Stimme nicht mehr abgeben dürfen. Bei den Gemeinderatswahlen ist die Zahl jener, die nicht mehr ins Wahllokal dürfen, sogar noch größer.
Diese Gruppen sind betroffen
Betroffen sind zwei Gruppen: Einerseits „echte“ Wiener, die in Niederösterreich ein Wochenend- oder ein Ferienhaus haben. Und andererseits „echte“ Niederösterreicher, die in Wien arbeiten, dort einen zweiten Wohnsitz haben – und sich, nur um ein Parkpickerl zu erhalten, dort hauptgemeldet haben.
Warum aber stört das die niederösterreichische Landespolitik? Weil ihr dadurch viel Geld entgeht. Pro Einwohner, der seinen Wohnsitz verlegt, verlieren Gemeinden jährlich zwischen 800 und 1.200 Euro aus dem Finanzausgleich.
Die Ankündigung der rot-pinken Wiener Stadtregierung im Vorjahr, das Parkpickerl auf die ganze Stadt auszuweiten, dürfte eine erkleckliche Zahl an Niederösterreichern zu genau diesem Schritt motiviert haben. Aufgeregte niederösterreichische Bürgermeister berichteten den Gemeindevertreterverbänden von „spontanen Wohnsitzverlegungen“ wegen des Parkpickerls. Man war alarmiert – und forderte Taten.
Fahrplan präsentiert
Für noch mehr Unbehagen sorgten Schätzungen, wonach sich bis zu 20.000 weitere Niederösterreicher in Wien hauptmelden könnten, um künftig problemlos parken zu können. Das entspricht einem Verlust von 15 bis 20 Millionen Euro für ihre Heimatgemeinden. Geld, das dort unter anderem für Schulen, Kindergärten oder Sportplätze fehlt. Das Dilemma dabei: Die Zweitwohnsitzer nutzen die Infrastruktur mit – sie verursachen den Gemeinden also Kosten.
Ärger an anderer Front
Dieses Schreckensszenario hat die ÖVP in Niederösterreich motiviert, auf die langjährige SPÖ-Forderung nach einer Wahlrechtsnovelle einzugehen. Am Donnerstag stellte man den Fahrplan vor: Der Landtag wird die Reform im Februar beschließen, ein Antrag wurde bereits eingebracht.
Die Ausweitung der Parkpickerlzonen bereitet in Niederösterreich bereits seit Längerem auch an einer anderer Front Ärger. Im Wiener Umland wappnet man sich emsig gegen die befürchteten Parkpickerl-Flüchtlinge.
Mehrere an Wien angrenzende Gemeinden – etwa Schwechat und Baden – haben ihrerseits Kurzparkzonen eingeführt. Weitere, darunter Perchtoldsdorf, bereiten dies vor. Und man meldet Begehrlichkeiten an: Die Parkpickerl-Entscheidung in Wien sei zwar „verständlich“, sagt ÖVP-Klubchef Klaus Schneeberger. Man erwarte sich aber, dass die Stadt und der Bund bei der Errichtung von Park&Ride-Anlagen im Wiener Umland finanziell mithelfen.
Burgenland reagiert nicht
Das Klima für Zweitwohnsitzer scheint in Niederösterreich übrigens generell rauer zu werden. Die Gemeindeverbände fordern nämlich auch eine eigene Zweitwohnsitzerabgabe. Ob und wann diese eingeführt wird, ist aber noch nicht entschieden.
Entspannt bleibt man unterdessen im Burgenland. Dort ist es möglich, als Zweitwohnsitzer seine Stimme bei Landtags- oder Kommunalwahlen abzugeben – und das wird es auch bleiben. „Das ist eine gute und bewährte Regelung, an der wir auch festhalten werden“, sagt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) auf KURIER-Anfrage. Schon seit jeher seien viele Burgenländer in Wien hauptgemeldet gewesen, diese wolle man weiter am politischen Leben in den Gemeinden teilhaben lassen. Das Burgenland ist nun das einzige Bundesland, in dem eine derartige Regelung gilt.
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