Böser Brief
Erst ein Brief an die Staatsanwaltschaft hat ein gewisses Umdenken in der Causa bewirkt. Die Neunkirchner Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz hatte vier Monate nach dem Feuer in einem Schreiben ihrem Unmut über die fehlende Handyauswertung Luft gemacht. Für eine Funkzellenauswertung benötigt es ein Delikt mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr, die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst ist aber nur mit bis zu einem Jahr Haft bedroht. Deshalb wurde das Verfahren in Richtung Brandstiftung ausgeweitet.
Helfer in Lebensgefahr
9.000 Helfer hatten bei dem Einsatz ihr Leben riskiert; immerhin 14 Personen wurden dabei verletzt. Als sich das Justizministerium zwei Tage vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist doch noch durchrang und eine Funkzellenanalyse anordnete, waren die Daten von einem der großen Mobilfunkanbieter bereits gelöscht.
Für die Brandermittler und Forensiker des nö. Landeskriminalamts gab es dennoch einiges zu tun. 3.000 Mobilfunknutzer anderer Anbieter waren im tatrelevanten Zeitraum in einem der Sender eingeloggt. In wochenlanger Knochenarbeit wurde jeder einzelne davon kontaktiert und überprüft. „Es kam jedoch keine der Personen für die illegale Feuerstelle am Mittagstein infrage“, erklärt ein Ermittler.
Vor wenigen Tagen hat das Landeskriminalamt den ernüchternden Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übermittelt. Darin heißt es, dass kein Tatverdächtiger namhaft gemacht werden konnte. Auf Granit gebissen hat man auch bei der Suche nach zwei wichtigen Zeugen, die mit Zelt und einem markanten Rapid-Handtuch in der Nähe der Feuerstelle campiert hatten. Auch sie haben sich trotz mehrmaliger Aufrufe nicht bei der Polizei gemeldet.
Bericht bei der Oberstaatsanwaltschaft
Bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigt man auf Anfrage des KURIER, dass der Vorhabensbericht bereits an die Oberstaatsanwaltschaft Wien ergangen ist. Die Einstellung der Verfahrens ist damit eineinhalb Jahre nach dem Großbrand nur noch Formsache.
Januskovecz spricht von einer vergebenen Chance, medienwirksam aufzuzeigen, dass so ein „unachtsames und fahrlässiges Handeln“ nicht ohne Konsequenzen bleibt. Die Hüter des Quellschutzwaldes der Stadt Wien haben jedenfalls ihre Lehren aus dem Inferno gezogen, wie der Forstdirektor erklärt. Zur Waldbrandprävention wurde eine Drohne angeschafft, die – ausgestattet mit modernster Wärmebildtechnik – aus der Luft nach illegalen Lagerfeuern und Glutnestern sucht. Die Drohne ist mit einer hochauflösenden Kamera bestückt, die auch aus großer Entfernung gestochen scharfe Bilder macht. „Wenn möglich, soll das helfen, die Verursacher zu identifizieren“, sagt Januskovecz.
Sollte einen der verantwortlichen Zündler am Stammtisch doch noch sein Gewissen plagen, muss er sich in Acht nehmen. Brandstiftung verjährt erst nach zehn Jahren, die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst nach einem Jahr.
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