Die im Jahr 2000 eingerichtete Gesundheits-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist eine Beschwerde- und Beratungsstelle. Sie hilft bei außergerichtlichen Lösungen, vertritt Patienten jedoch nicht vor Gericht. Zuständig ist die Anwaltschaft für strittige Fälle in burgenländischen Spitälern, Arztpraxen und Pflegeheimen - egal woher die Beschwerdeführer kommen.
Seit 2019 steht der Jurist Lukas Greisenegger an der Spitze eines vierköpfigen Teams." Manchmal ist es ein bisschen zäh, bis eine Versicherung zahlt", weiß Greisenegger.
Fällt die Haftpflichtversicherung aus, weil kein Behandlungsfehler vorliegt, müssen Beschwerdeführer dennoch nicht leer ausgehen. Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer hat etwa 19.100 Euro zugesprochen.
Handelt es sich um eine seltene und schwerwiegende Komplikation im Zuge einer ärztlichen Behandlung, kann wiederum der Patientenentschädigungsfonds einspringen.
Pro Fall können bis zu 25.000 Euro ausgeschüttet werden, bei Härtefällen auch mehr. In den vergangenen beiden Jahren hat die Patientenanwaltschaft zwölf Anträge eingebracht, 116.000 Euro wurden ausbezahlt.
Gespeist wird der Entschädigungsfonds von den Patienten selbst, pro stationärem Pflegetag zahlen sie 73 Cent an die Krankenanstalten, höchstens 28 Tage lang.
Bisher hat der Burgenländische Gesundheitsfonds die Gelder verwaltet, künftig macht das die Patientenanwaltschaft selbst.
Auffallend ist ein deutlicher Rückgang bei den Beschwerdefällen um rund ein Fünftel: Während 2022/2023 191 Fälle registriert wurden, waren es im Vergleichszeitraum 2020/2021 noch 236. Bei Spitälern fiel das Minus mit 8,3 Prozent moderat aus, bei niedergelassenen Ärzten hingegen kam es gleich zu einer Halbierung der Beschwerden.
Für Greisenegger ist das auch eine Folge der Corona-Pandemie, weil Operationen ausgefallen sind und Arztbesuche ausgelassen wurden. Andererseits: Pandemie war auch schon 2020 und 2021.
Mehr Patientengroll (plus 24 Prozent) zogen hingegen die Zahnärzte auf sich, wobei die abolute Zahl überschaubar ist.
Dass die Patientenanwaltschaft ein jährliches Budget von 40.000 Euro hat, sei nicht selbstverständlich, sagt Greisenegger. In anderen Bundesländern müssten Anwaltschaften Versicherer um Vorfinanzierung von Gutachten ersuchen.
Im Burgenland sei man auf diese Canossagänge nicht angewiesen. Die notwendigen Gutachten werden von der Patientenanwaltschaft in Auftrag gegeben und finanziert: fast 62.000 Euro wurden dafür zuletzt ausgegeben.
Greisenegger: "Für Patientinnen und Patienten sind unsere Leistungen kostenlos".
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