Vom „Heckenklescher“ zum Kult-Getränk

Vom „Heckenklescher“ zum Kult-Getränk
Der Uhudler hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, die Nachfrage ist ungebrochen. 2023 verdoppelte sich die bewilligte Fläche für Neuanpflanzungen im Bezirk Güssing auf 4,65 Hektar.

Mittlerweile ist der Uhudler für die Süd-Bezirke des Burgenlandes ein Tourismusmagnet geworden. Von Frizzante bis hin zu Tee, Kosmetik oder Marmelade – die Uhudlertrauben lasen sich vielseitig verwenden.

Durch die typischen „Kellerstöckl“ bleibt viel Wertschöpfung in der Region. In manchen kann übernachten werden, in anderen wird „nur“ getrunken. Rund 1.400 Kellerstöckl finden sich im Landessüden – einige davon sind sogar denkmalgeschützt.

Traum vom „DAC“-Uhudlerland

„Der Uhudler ist der Lockvogel. Dank der S7 werden die Menschen des Lebensraums Graz ins Südburgenland herüber strömen“, blickt der Hagensdorfer Uhudler-Winzer Martin Weinek positiv in die Zukunft. Seine Frau Eva hat eine Vision: „Dass wir ein DAC-Uhudlerland werden.“

Das Kürzel bedeutet „Districtus Austriae Controllatus“, auf Deutsch „gebietstypischer österreichischer Qualitätswein“. Beim „normalen“ Wein gibt es im Burgenland ja schon etliche DAC-Regionen wie Leithaberg, Mittelburgenland, Eisenberg, Rosalia sowie Rust.

Dass der Uhudler im Trend liegt, zeigt sich auch an der Entwicklung der Auspflanzungsflächen. Für das Jahr 2023 wurden im Bezirk Güssing über 4,65 Hektar Neuauspflanzungen bewilligt. Im Vorjahr waren es 2,3 Hektar. Knapp über 71 Hektar an Direktträgersorten sind es mittlerweile im Bezirk. Die gesamte Weinfläche liegt bei circa 181 Hektar.

Der Uhudler starb mehrmals (fast) aus

Sieben Jahre ist es her, da kämpfte der Uhudler um sein Überleben. Die europäische Weinmarktordnung forderte, dass alle nach 2003 gesetzten Uhudler-Reben gerodet werden müssen. Rund 340 Bauern lebten damals vom Anbau und Verkauf.

Am Ende war es ein juristischer Kniff, der den Uhudler rettete. Die burgenländische Landesregierung und der Nationalrat klassifizierten das Getränk im April 2016 als „Wein“ und neun Direktträgersorten wurden in das burgenländische Weinbaugesetz aufgenommen. Somit war nicht nur der Anbau, sondern auch der Verkauf als „Obstwein“ erlaubt.

Die beiden Winzer Eva und Martin Weinek mit Landtagspräsidentin Verena Dunst

Landtagspräsidentin Verena Dunst (rechts) mit den beiden Winzern Eva und Martin Weinek in Hagensdorf.

„Erst mit Aufnahme der wichtigsten Sorten in das Burgenländische Weingesetz konnte Uhudler zu ,echtem‘ Wein werden“, erinnert sich Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ), die damals in ihrer Funktion als Agrarlandesrätin – gemeinsam mit anderen Parteien – für den Erhalt kämpfte.

Eine weitere „Schlacht“ um das Kultgetränk könnte aber schon 2030 drohen, denn laut Burgenländischer Weinbauverordnung sind die Direktträgersorten nur bis 31. Dezember 2030 vorübergehend zugelassen.

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