Rodungsbescheid statt Rettung

Der Urlaub am Weinberg wird immer beliebter, egal ob in Heiligenbrunn oder am Eisenberg
Im Wahlkampf wurde der Uhudler gerettet, doch jetzt erste Rodungen nach Urteil.

Der Uhudler, die 1985 verbotene Spezialität des Südburgenlandes, erfreut sich heute großer Beliebtheit. Seit Anfang der 90er-Jahre darf der Wein aus Direktträger-Trauben im Südburgenland wieder gekeltert werden. Der Wein schmeckt nicht nur Kennern, auch im burgenländischen Landtagswahlkampf war das "Kulturgut" in aller Munde. Denn die Spezialität hat ein Ablaufdatum.

Laut EU-Sortenverordnung hätten die Winzer nach 2030 das Keltern der Direktträger-Trauben einstellen müssen. Im Wahlkampf setzten sich alle Parteien für den Erhalt der regionalen Spezialität ein. Die SPÖ forderte die Erhebung zum Weltkulturerbe und plant ein eigenes Uhudler-Kompetenzzentrum. Die ÖVP will den Wein zum Obstwein machen und so den Fortbestand sichern. Das Gesetz soll im Herbst den Nationalrat passieren und ab 2016 gelten.

Anonyme Anzeigen

Trotz der nahenden Rettung haben einige Uhudler-Winzer jetzt Rodungsbescheide für ihre vor zwei Jahren neu ausgepflanzten Rebflächen bekommen. Denn für die Uhudler-Sorten besteht noch immer ein Auspflanzverbot auf neuen Flächen.

Viele scheinen sich aber nicht daran gehalten zu haben. Anonyme Anzeigen brachten mehr als 30 Weinbauern Rodungsbescheide und Verwaltungsstrafen bis zu 3.500 Euro ein. Die Winzer beschwerten sich und die Sache landete beim Burgenländischen Landesverwaltungsgericht. Nun gibt es eine erste Entscheidung für sieben der angezeigten Fälle. "Vier Rodungen und Verwaltungsstrafen wurden bestätigt, bei drei wurde die Strafe aufgehoben", sagt Manfred Grauszer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts.

Die drei Verfahren wurden eingestellt, weil nur einige hundert Reben gepflanzt wurden, die ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt sind. "Diese Angezeigten stellen Marmelade und Traubensaft her und bringen die Ware nicht in Verkehr", sagt Harald Kaiser, Obmann des Uhudler-Vereins. Bei ihm und drei weiteren Winzern geht es um größere Flächen. Kaiser habe rund 3000 mit Direktträger-Reben bepflanzt. Bis 1. Oktober muss er die Fläche roden.

Die mögliche Gesetzesänderung 2016 bringt den betroffenen Winzern nichts. "Zukünftige Änderungen der Rechtslage spielen keine Rolle", sagt Grauszer.

Auf den Bezirkshauptmannschaften liegen 30 weitere Anzeigen auf, die noch bearbeitet werden. "Wenn die Verfahren entscheidungsreif sind, wird die Spruchpraxis des Landesverwaltungsgerichts angewendet", sagt Güssings Bezirkshauptfrau Nicole Wild. Bei größeren Anbauflächen und bei Erwerbsbetrieben ist also mit Rodungsbescheiden und Strafen zu rechnen

"Wie haben einen Anwalt engagiert, der sich um die Anzeigen kümmert", sagt Kaiser. Als Rechtsmittel bleibe den Winzern lediglich eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. "Wir müssen abwarten, was unser Rechtsanwalt sagt", erklärt Kaiser.

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