Droht Prozessflut? Tote Stare bringen Winzer vor Gericht

Droht Prozessflut? Tote Stare bringen Winzer vor Gericht
Rund 20 Anzeigen: In den Netzen zum Schutz der Trauben verfangen sich Vögel und verenden.  Zwei Weinbauern müssen sich wegen Tierquälerei verantworten. Strafrahmen: Zwei Jahre Haft

Schlepper, Stalker und Hehler: Das ist ein repräsentativer Auszug der üblichen Verdächtigen am Landesgericht Eisenstadt. Ende November und Anfang Dezember stehen aber nach Anzeigen durch eine Privatperson zwei unbescholtene Winzer aus dem Seewinkel vor Gericht.

Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Tierquälerei nach §222 StGB vorgeworfen – weil sich im Herbst des Vorjahres in ihren Weingartennetzen Vögel verfangen haben sollen und dort „qualvoll verendeten“, heißt es in den Strafanträgen. In einem Fall geht es um zwei Stare; im anderen um 39 Stare, einen Igel und einen Turmfalken.

Gut möglich, dass daraus eine Prozessflut wird, insgesamt gab es rund 20 ähnliche Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, einige wurden mittlerweile eingestellt, andere mit Diversion erledigt.

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