Droht Prozessflut? Tote Stare bringen Winzer vor Gericht
Schlepper, Stalker und Hehler: Das ist ein repräsentativer Auszug der üblichen Verdächtigen am Landesgericht Eisenstadt. Ende November und Anfang Dezember stehen aber nach Anzeigen durch eine Privatperson zwei unbescholtene Winzer aus dem Seewinkel vor Gericht.
Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Tierquälerei nach §222 StGB vorgeworfen – weil sich im Herbst des Vorjahres in ihren Weingartennetzen Vögel verfangen haben sollen und dort „qualvoll verendeten“, heißt es in den Strafanträgen. In einem Fall geht es um zwei Stare; im anderen um 39 Stare, einen Igel und einen Turmfalken.
Gut möglich, dass daraus eine Prozessflut wird, insgesamt gab es rund 20 ähnliche Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, einige wurden mittlerweile eingestellt, andere mit Diversion erledigt.
Maria Münzenrieder von der Kanzlei Beck und Partner, die die beiden Seewinkler Weinbauern vertritt, hält das für eine überaus bedenkliche Entwicklung, die Winzer in ihrer Existenz gefährde.
Crux mit dem Netz
Worum geht es im Detail? Die verwendeten Netze seien für die Starabwehr zwar geeignet, räumt auch die Staatsanwaltschaft ein, sie stößt sich aber an der „Art und Weise“ ihrer Anbringung, wodurch ein „Einfliegen bzw. Einkriechen von Vögeln und Kleinsäugern“ verhindert werden soll.
Hier hakt Verteidigerin Münzenrieder ein: Wie eine fachgemäße Anbringung der Netze aussieht (seitlich an den Rebenreihen, straff gespannt) habe Doktor Andreas Ranner von der zuständigen Abteilung beim Amt der burgenländischen Landesregierung auf Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erst am 1. März 2021 in einer naturschutzfachlichen Stellungnahme konkretisiert. Die Anzeigen gegen ihre Mandanten beziehen sich aber auf angebliche Vorfälle mit toten Vögeln zwischen 17. August und 8. Oktober 2020.
Deshalb, so Münzenrieder, sei ihren Mandanten naturgemäß „kein strafbares Verhalten“ anzulasten. Auch die polizeilichen Ermittlungen seien zum Schluss gekommen, dass die von der Anzeigerin im Herbst 2020 geschossenen Fotos erst „nach heutiger Sicht“ eine „nicht fachgerechte“ Anbringung der Netze zeigen würden.
Mehr noch: In der naturschutzfachlichen Stellungnahme des Landes stehe schwarz auf weiß, dass sich im Seewinkel ein dauerhaft straff verankertes System bis zum Boden reichender Netze wegen des Windes und anderer Witterungseinflüsse „vielfach nicht oder nur sehr schwer realisieren“ lasse.
Und selbst wenn die Weinbauern, wie vorgeschrieben, mindestens alle 14 Tage die Netze kontrollieren – Münzenrieders Mandanten versichern, sie hielten sogar zweimal wöchentlich Nachschau – könne nicht verhindert werden, dass die Spannung der Netze nachlasse und sich Tiere verfangen und verenden, räumt Zoologe Ranner in der Stellungnahme des Landes ein.
Ihre Mandanten hätten „sämtliche zum Tatzeitpunkt geltenden Vorgaben exakt eingehalten“, ist Anwältin Münzenrieder überzeugt. Deshalb hat sie auch ein Diversionsangebot (Verzicht aufs Strafverfahren, die Beschuldigten übernehmen dafür Verantwortung und Schadenersatz) der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Übrigens: Ein von der BH Neusiedl am See in dieser Causa eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren gegen einen ihrer Mandanten sei schon im heurigen April eingestellt worden.
Stare lieben Trauben
Wie viel Schaden die Stare in Weingärten anrichten, ließe sich nicht genau beziffern, so Weinbauverbandspräsident Andreas Liegenfeld zum KURIER. Aber der Vogel sei ein steter ungebetener Gast, vor allem im Seewinkel. Um Weingärten vor gefräßigen Staren zu schützen, flogen früher „Starfighter“ über die Rieden.
2015 starb ein 75-jähriger Pilot beim Absturz seines Kleinflugzeugs, im Landtag wurde daraufhin das Pflanzenschutzgesetz novelliert. Neben Schreckschuss-Pistolen, Greifvögeln und Drohnen setzt man seit Jahren auf Netze. Eine vom burgenländischen Unternehmen „skyability“ entwickelte Drohne im Raubvogel-Outfit mit einer Spannweite von zwei Metern und einem furchterregenden Soundmodul glänzte zwar im Praxistest, der „Winzerfalke“ war im Echtbetrieb aber zu teuer: 44.000 Euro für 60 Tage und eine Fläche von 400 Hektar.
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