SPÖ Burgenland ortet "fragwürdige Geldflüsse" bei ÖVP und FPÖ

SPÖ Burgenland ortet "fragwürdige Geldflüsse" bei ÖVP und FPÖ
Laut SPÖ-Klubobmann Hergovich ging die Rechnung für die Anfechtung des Jagdgesetzes an den Jagdverband und nicht an Parteien. ÖVP und FPÖ weisen Kritik zurück.

Die SPÖ Burgenland hat am Mittwoch „fragwürdige Geldflüsse“ bei ÖVP und FPÖ rund um die Anfechtung des Jagdgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) geortet. Diese sei von den beiden Parteien eingebracht worden, die Rechnung, die ein Anwalt für das Verfahren ausgestellt hat, sei aber an den Jagdverband gegangen, meinte Klubobmann Robert Hergovich. Entsprechende Dokumente seien der SPÖ zugespielt worden. ÖVP und FPÖ wiesen die Vorwürfe als „haltlos“ zurück.

Hergovich sieht in der Vorgangsweise den Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung. Namentlich sei die Beschwerde beim VfGH, die letztlich abgewiesen wurde, von den Landtagsabgeordneten von ÖVP und FPÖ eingebracht worden.

Ein Anwalt habe knapp 10.000 Euro für das Verfahren aber dem Jagdverband verrechnet. „Die ÖVP und auch die FPÖ müssen sofort aufklären, warum sie politisch agieren und ein anderer dafür die Rechnung bekommt“, forderte der Klubobmann.

SPÖ verweist auf Affären beim Wirtschafts- und Seniorenbund

Landesgeschäftsführer Roland Fürst verwies auf die Wirtschaftsbund-Affäre in Vorarlberg und die unter anderem vom Seniorenbund kassierten Corona-Hilfen aus dem Non-Profit-Topf. „Wir fordern die ÖVP Burgenland auf, einen Offenbarungseid zu machen und alles offenzulegen, auch ob es weitere solche Konstruktionen gibt, dass andere Vereine Rechnungen übernehmen“, betonte Fürst.

ÖVP: "Haltlose Anschuldigungen"

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram wies die Vorwürfe am Rande einer Pressekonferenz als „haltlose Anschuldigungen“ vehement zurück. Die Volkspartei habe von Beginn an verfassungsrechtliche Bedenken beim Jagdgesetz geäußert. In Vorgesprächen sei der Jagdverband derselben Meinung gewesen, weshalb man gemeinsam mit der FPÖ vor den VfGH gezogen sei. Der Anwalt sei von ÖVP und FPÖ bevollmächtigt worden, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten dafür würden im Verhältnis der Zahl der Abgeordneten der Parteien mit elf zu drei aufgeteilt.

Warum die Rechnung aber nicht an die Parteien, sondern an den Jagdverband ging, sei ihm nicht bekannt und auch nicht relevant. „Wir werden unseren Anteil für die Überprüfung übernehmen und erwarten, dass die Rechnung dazu weiterverrechnet wird. Unser Anteil wird selbstverständlich bezahlt“, betonte Ulram. Aus seiner Sicht sei das eine „normale Vorgangsweise“.

FPÖ: "Haben daraus keinen Vorteil"

Auch FPÖ-Landesparteichef Alexander Petschnig verstand die Aufregung der SPÖ in einem Gespräch mit der APA nicht. Eine abstrakte Normenkontrolle vor dem VfGH sei möglich, wenn ein Drittel der Landtagsabgeordneten unterschreibe - „dafür sind wir immer gern bereit, unsere Unterschrift zu leisten. Bei einer absoluten Mehrheit verfassungsrechtliche Bedenken prüfen zu lassen, ist nicht unanständig.“

Deshalb hätten die FPÖ-Abgeordneten die Beschwerde unterschrieben. „Wir haben daraus weder einen Vorteil noch sonst etwas“, meinte Petschnig. Stein des Anstoßes für die Prüfung war, dass mit dem neuen Jagdgesetz der Verband aufgelöst und seine Aufgaben an die Bezirkshauptmannschaften übertragen werden sollen.

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