Höchstgericht weist Klage gegen burgenländisches Jagdgesetz ab

Höchstgericht weist Klage gegen burgenländisches Jagdgesetz ab
ÖVP und FPÖ wollten Aus für Jagdverband verhindern; Jägermeister will mit Land reden

Ist das burgenländische Jagdgesetz in zentralen Passagen verfassungswidrig? Nein, sagt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und hat nun einen entsprechenden Antrag von 14 türkisen und blauen Landtagsabgeordneten abgewiesen. „Die ob der Verfassungsmäßigkeit von § 119 Abs. 3“ des Jagdgesetzes „erhobenen Bedenken treffen nicht zu“, heißt es am Ende des 42-seitigen VfGH-Urteils, das dem KURIER vorliegt.

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