Landesjägermeister Roman Leitner ist „entsetzt“, wie er am Dienstag sagt. Aber: „Ich muss die Entscheidung so zur Kenntnis nehmen“. Es sei immer „um eine Verbesserung für die Jägerschaft gegangen“, reagierte der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ). „Wir werden bis 2023 sämtliche Jagdagenden übernehmen und auf neue Beine stellen.“
Das Jagdgesetz war in den vergangenen Jahren immer wieder heiß umfehdet. Der aktuelle Fall datiert aus dem Vorjahr. Abgeordnete von ÖVP und FPÖ waren dem um seine Existenz bangenden Landesjagdverband beigesprungen und hatten eine Klage beim VfGH eingebracht. Das auf Betreiben der SPÖ novellierte Jagdgesetz sieht u. a. die Abschaffung des seit 70 Jahren bestehenden Verbands per 31. Dezember 2022 vor.
Angefochten wurde insbesondere ein Absatz des Jagdgesetzes, in dem es um die künftigen Befugnisse des Landes als Aufsichtsbehörde geht. Die Selbstverwaltung des Jagdverbandes werde dadurch „weitreichenden Beschränkungen“ unterworfen, heißt es im Urteil.
Viel zu weitreichend, meinten die von einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Oppositionsparteien im Namen des Jagdverbandes. Für sie stehe hinter dem Gesetz das Ziel „eine umfassende politische Kontrolle aller Entscheidungen des Selbstverwaltungskörpers auszuüben“, was jedoch Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes widerspreche.
Die Landesregierung hält dem entgegen, die Reichweite der Aufsichtsinstrumente sei „nicht überschießend, sondern auf das erforderliche Maß beschränkt.“ Dieser Rechtsansicht folgt im Wesentlichen der VfGH.
Landesjägermeister Leitner will nun das Gespräch mit der Landesregierung suchen. Denn mit dem Urteil würde auch das Vermögen des Jagdverbandes ans Land übergehen, das käme einer „Zwangsenteignung“ gleich. Allein die Mitgliedsbeiträge machten rund 500.000 Euro aus, das Gesamtvermögen liege im siebenstelligen Euro-Bereich. Ein Verein soll dem per Ende 2022 abgeschafften Jagdverband nachfolgen, aber ohne finanzielle Mittel werde es schwierig.
Thomas Orovits
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