Rechtsstreit mit Esterházy: Jachtklub Breitenbrunn gibt nicht auf
Seit mehr als zwei Jahren schwelt nun schon der Rechtsstreit zwischen dem „Yachtclub Breitenbrunn„ (YCBb) auf der einen und Esterházy Betriebe auf der anderen Seite. Letztere sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Jachtklub seit fünf Jahrzehnten beheimatet ist, und wollen dieses in das modernisierte Seebad integrieren. 10.000 zusätzliche Quadratmeter an öffentlich zugänglicher Grünfläche möchte Esterházy den Badegästen zur Verfügung stellen; doch dafür müsste der Jachtklub die Segel streichen und sich von seinen 60 Kabanen, in die anno dazumal zehn Millionen Schilling investiert wurden, verabschieden.
Bereits im März 2019 hätte ein Abbruchbescheid exekutiert werden sollen, doch dazu ist es bis zum heutigen Tage nicht gekommen. Der YCBb mit Präsident Walter Bajons, seines Zeichens Rechtsanwalt von Beruf, bleibt Esterházy beim Umbau des Seebades ein Dorn im Auge. „Es ist eine Schweinerei, das Gelände von jemandem zu räumen, ohne vorher etwas zu sagen. Da wurde das Recht ausgehebelt“, macht Bajons im KURIER-Gespräch seinem Ärger Luft.
Zur Vorgeschichte: 1968 hat die Gemeinde Breitenbrunn einen Pachtvertrag mit Esterházy für die Nutzung des Seebades auf 50 Jahre abgeschlossen. Die Gemeinde hat ihrerseits 1969 dem Jachtklub ein Areal mit Seezugang als Sub-Pächter überlassen. Der Pachtvertrag zwischen Gemeinde und Esterházy lief 2018 aus und es wurde die Modernisierung des Seebades in Angriff genommen. Im März 2019 schlossen Esterházy und Gemeinde einen prätorischen Vergleich. Dieser sollte die Räumung des Jachtklub-Areals im Zuge eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens ermöglichen.
Doch die Segler bekamen Wind von den Plänen und klagten. Die Argumentation: Die Gemeinde habe freiwillig auf eine Verlängerung des Pachtvertrags mit Esterházy verzichtet, der Jachtklub wolle dies jedoch nicht tun. Der Rechtsstreit ging bis vor den Obersten Gerichtshof, wo im Juni 2021 ein Urteil zugunsten von Esterházy fiel.
Zwei Klagen noch ausständig
Zwei weitere Klagen sind aber noch ausständig. Bajons: „Wir haben eine Klage auf Unzulässigkeit der Exekution eingebracht, die ist beim OGH noch anhängig. Wenn wir gewinnen, und sich der prätorische Vergleich als unzulässig herausstellen sollte, dann könnten wir hier bleiben. Dafür sehe ich intakte Chancen“. In einem dritten Verfahren soll geklärt werden, ob die Gemeinde gegenüber dem Jachtklub haftet.
Walter Bajons sieht das Recht jedenfalls auf seiner Seite, denn: „Ich halte das Verhalten, das an den Tag gelegt wurde, für rechtswidrig. Außerdem ist die Optik in dem Verfahren äußerst schief. Die gleiche Richterin, die die Exekution bewilligt hat, hat im Verfahren entschieden, dass der prätorische Vergleich rechtswirksam ist.“
Suche nach Alternativen
Nicht alle Mitglieder des Jachtklubs teilen die Zuversicht ihres Präsidenten. Die Jugendbetreuer halten bereits Ausschau nach Trainingsmöglichkeiten für den nächsten Sommer. „Es ist logisch, dass man sich umschaut, für den Fall, dass das Gelände nicht weiter zur Verfügung stehen sollte“, räumt auch Bajons ein. Von wo aus die Breitenbrunner Segler in der nächsten Saison „in See“ stechen werden, sollte spätestens Anfang 2022 geklärt sein. Dann werden die noch ausständigen rechtskräftigen Urteile in der Causa Esterházy vs. Jachtklub erwartet.
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