Yachtclub Breitenbrunn: Ein Urteil als Zwischenstation
Bauprojekte am Ufer des Neusiedler Sees sind seit jeher umstritten. Das gilt sowohl für das im ungarischen Fertörakos geplante Projekt, als auch für den bereits laufenden Umbau des Seebades in Breitenbrunn. Wie bereits mehrmals berichtet, geht es in dem schon lange schwelenden Rechtsstreit zwischen Yachtclub Breitenbrunn (YCBb), Esterhazy Stiftung und Gemeinde um die Frage, inwieweit der YCBb über das Areal, auf dem er seit 1969 beheimatet ist, verfügen darf. Am Montag fand der nächste Verhandlungstag am Landesgericht Eisenstadt im Verfahren Yachtclub gegen Gemeinde statt. Der nächste Termin im Fall Yachtclub gegen Esterhazy findet dann am 18. November statt.
Die Vorgeschichte
Das YCBb-Grundstück mit Seezugang liegt im Seebad Breitenbrunn, das die Gemeinde 1968 vom Eigentümer Esterhazy gepachtet hat. Der Pachtvertrag ist Ende 2018 ausgelaufen. Bereits davor hatte die Esterhazy Stiftung Pläne für die Modernisierung des Seebades präsentiert.
Darin inkludiert ist auch das Areal des YCBb. Dieser weigerte sich bisher erfolgreich, das Areal zu verlassen. Gerichtstermine waren die Folge. Einem im März ausgestellten Abrissbescheid für am Grundstück aufgestellte Kabanen (kleine Ziegelhäuser zur Lagerung von Sportequipment, die teilweise auch für Übernachtungen genutzt wurden) kam der YCBb durch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 240.000 Euro zuvor. Grundsätzlich argumentiert YCBb-Präsident und Jurist Walter Bajons, dass auch im Falle der Übertragung des Pachtrechts an Dritte die Gemeinde die Rechte gegenüber dem Yachtclub wahren müsse, weil diese mitübertragen werden. Außerdem habe der YCBb das betreffende Areal durch Mittel der Vereinsmitglieder „quasi selbst aus dem Schilf gestampft“. Deshalb wolle und werde man die Rechte darauf auch nicht aufgeben.
„Das ist nicht vorbei“
In der Verhandlung am Montag – das Urteil wird schriftlich zugestellt – ging es um die Frage, ob die Gemeinde im Fall einer Niederlage des YCBb im Verfahren gegen Esterhazy eine Haftung zu übernehmen hat, also für mögliche Schäden des Yachtclubs aufkommen muss, wenn dieser das Areal räumen müsste. Die Frage der Räumung wird wiederum am 18. November behandelt, wo der nächste Verhandlungstag im Fall der Segler gegen die Esterhazy Stiftung anberaumt ist – beide Fälle werden von derselben Richterin verhandelt. Deshalb erwartet sich YCBb-Präsident Bajons, dass das Urteil erst im kommenden Jahr zugestellt wird. Ein Ende des Rechtsstreit sieht er nicht: „Das ist noch nicht vorbei, schließlich gibt es ja auch höhere Instanzen, die damit befasst werden können.“
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