„Mit sportlichen Grüßen“, endet der jüngste Offene Brief des streitbaren Yachtclub-Präsidenten (YCBb) Walter „Rasi“ Bajons an die Esterházy Stiftung, nachdem der größte Grundeigentümer des Burgenlandes seinerseits das Ende der Gespräche mit dem YCBb in einem Brief an alle Vereinsmitglieder verkündet hatte.
Wie verhärtet die Fronten sind, zeigt die Tatsache, dass Bajons den Brief der Esterházy Stiftung nicht erhalten hat. Erst durch Medien und deren Anfragen sei er davon informiert worden, sagt er.
Die Vorgeschichte des aktuellen Falls
Konkret geht es um das Areal, auf dem der YCBb seit 1969 beheimatet ist und wo das Clubhaus sowie 60 Kabanen (Hütten, Anm.) errichtet wurden – zum heutigen Ärger von Esterházy. Denn das Grundstück mit großzügigem Seezugang liegt im SeebadBreitenbrunn, das die Gemeinde 1968 vom Grundeigentümer Esterházy gepachtet hat.
Das Ende der Gespräche, man sieht sich vor Gericht
Dieser Vertrag ist Ende 2018 ausgelaufen, der Grund ging an Esterházy zurück. Bereits davor hatte die Stiftung Pläne für die Modernisierung des Seebades um einen zweistelligen Millionenbetrag präsentiert.
Der Yachtclub weigerte sich aber, das Areal zu verlassen, Gerichtstermine waren die Folge. Einem im März ausgestellten Abrissbescheid für die Kabanen kam der YCBb durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 240.000 Euro zuvor.
Zuletzt trafen sich die Streitparteien im Juni vor Gericht. Nach dem Scheitern der Gespräche über eine außergerichtliche Einigung geht es am 16. September am Landesgericht Eisenstadt weiter. Geklärt werden soll die Frage, ob zwischen Esterházy und dem YCBb ein Vertragsverhältnis besteht, was von der Stiftung mit dem Hinweis auf „mehrere Rechtsgutachten“ vehement bestritten wird.
Gericht ist am Wort
Die Fronten sind verhärtet wie noch nie. Esterházy begründet den Abbruch der Gespräche mit dem „Verlust der Vertrauensbasis aufgrund zahlreicher Ereignisse“ und behauptet, dass es dem YCBb nur darum gehe, über „ein durch Umzäunung dauerhaft exklusives abgegrenztes Areal sowie Wohnmöglichkeiten (Kabanen, Anm.) am See zu verfügen“, was nichts mit „berechtigen Segelsportinteressen“ zu tun habe.
Bajons wiederum beruft sich auf „vertraglich vereinbarte Schutzmechanismen“. So sei laut ihm etwa geregelt, dass die Gemeinde im Fall der Übertragung ihres Pachtrechts an Dritte die Rechte des YCBb wahren müsse und deshalb auch die Pflichten gegenüber dem Yachtclub mitübertragen werden müssen. Laut Bajons auch deshalb, weil das Areal, auf dem sich die YCBb-Gebäude befinden, durch Mittel der Vereinsmitglieder „quasi aus dem Schilf gestampft“ wurde.
„Das war nur möglich, weil wir Übernachtungsmöglichkeiten (Kabanen, Anm.) haben“, erklärt Bajons und stellt grundsätzlich in Frage, warum „die Gemeinde die Rechte auf das mit öffentlichem Fördergeld geschaffene Seebadareal“ aufgegeben hat.
Nachsatz: „Wir werden das mit Sicherheit nicht tun.“
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