Morddrohung gegen Bürgermeister: 18 Monate Haft
Weil er den Bürgermeister der Gemeinde Unterfrauenhaid, Friedrich Kreisits (SPÖ), mit dem Umbringen bedroht haben und zudem eine Mauer der Gemeinde besprüht haben soll, wurde ein 58-jähriger Burgenländer am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu 18 Monaten Haft verurteilt, vier Monate davon unbedingt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.
Wie der KURIER berichtete, soll der Beschuldigte Ende November gedroht haben, dem Bürgermeister den Kopf abzuschneiden und ihn „zwei Meter unter die Erde“ bringen zu wollen. Zudem soll er auch mehrmals gedroht haben, das Haus des Ortschefs anzünden zu wollen. Die Drohungen habe er zunächst gegenüber einem Journalisten geäußert, der die Polizei verständigte.
Polizeieinsatz
„Wir sind gleich mit zwei Streifen ausgefahren. Eine Streife hat das Haus des Bürgermeisters bewacht“, schildert ein Polizist. Auch gegenüber den Beamten soll der Angeklagte die Drohungen mehrmals wiederholt haben. „Während seiner Einvernahme und bis zur Einlieferung in die Justizanstalt hat er mit den Drohungen nicht aufgehört“, schildert der Polizeibeamte als Zeuge vor Gericht.
Über den 58-Jährigen war Ende November die Untersuchungshaft verhängt und danach verlängert worden.
Die Situation war im November nach einem mehrere Monate dauernden Streit zwischen dem Bürgermeister und dem Angeklagten eskaliert. Der 58-Jährige hatte sich ungerecht behandelt gefühlt, weil er zwei Parkplätze vor seinem Haus nicht mehr nutzen durfte. Ein Sachverständiger des Landes hatte zuvor festgestellt, dass diese eine Gefahr darstellten.
"Er ist ein Maulheld, ein Häferl"
„Jeden Tag haben sie mich provoziert. Ich will nur meine Parkplätze zurückbekommen“, rechtfertigte sich der Beschuldigte. In Bezug auf die ihm vorgeworfenen Drohungen zeigte er sich am Montag geständig. Mit den Sachbeschädigungen habe er allerdings nichts zu tun.
Er wohne seit 30 Jahren in der Gemeinde und nie sei bislang etwas vorgefallen. Der Verteidiger des Beschuldigten, Rudolf Schaller, spricht von „unbedachten Aussagen“ seines Mandanten, der bislang unbescholten sei.
"Er ist, wie man so sagt, ein Häferl, ein Maulheld“, so Schaller. Zudem sei sein Mandant am Tag des Vorfalles Ende November betrunken gewesen.
"Fassungslos und erschüttert"
Bürgermeister Kreisits sei „fassungslos und erschüttert“, wie er vor Gericht erklärt. „Ich habe durch die Polizei von den Drohungen erfahren.“ Er habe mehrmals versucht, dem Beschuldigten zu erklären, dass die Regelung mit den Parkplätzen nicht in seinen Wirkungsbereich falle.
Dass der Beschuldigte das Haus des Bürgermeisters mit den Worten „Covid“ und „Corona“ beschmierthaben soll, wie es in der Anklage hieß, konnte vor Gericht nicht bewiesen werden. Verurteilt wurde der 58-Jährige allerdings, weil er eine Gemeindemauer mit den Worten "Kinderbushaltestelle" beschmiert haben soll (das Urteil ist nicht rechtskräftig).
Der Anwalt des Bürgermeisters, Werner Dax, der sich als Privatbeteiligtenvertreter wegen des Sachschadens am Haus seines Mandanten dem Prozess angeschlossen hatte, spricht nach der Verhandlung von einem „ungewöhnlichen“ Fall. „Solche Drohungen gegenüber einem Amtsträger sind mir in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen“, so Dax zum KURIER.
"Mein Mandant hat noch immer Angst"
Das Strafausmaß sehe er als generalpräventiv. „Mein Mandant hat noch immer Angst, dass der Beschuldigte seine Drohungen umsetzt“, sagt der Anwalt.
Bürgermeister Kreisits erklärte nach dem Prozess, er sei zwar „vorübergehend erleichtert“. „Aber ich weiß nicht was danach passiert, wenn er (der Angeklagte, Anm.) entlassen wird. So etwas ist das Schlimmste, was einem Bürgermeister passieren kann."
Dass es offenbar auch noch eine zweite, unbekannte Person geben dürfte, die wohl die Mauer seines Wohnhauses beschmiert hat, bereite ihm zusätzlich große Sorgen.
Seine Funktion als Bürgermeister, die er in der dritten Periode ausübt, will der Ortchef, der 34 Jahre in der Kommunalpolitik tätig ist, nicht zurücklegen. „Im Gegenteil. Ich lasse mich sicher nicht unterdrücken.“
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