Mit Softgun aus Auto gefeuert: Junge Burgenländer vor Gericht

Mit Softgun aus Auto gefeuert: Junge Burgenländer vor Gericht
Bei den Vorfällen in Mattersburg und Eisenstadt wurde eine Passantin am Rücken getroffen. Außerdem entstand hoher Sachschaden.

Sechs junge Männer, ein Herr reiferen Alters sowie eine 19-Jährige, sitzen am Dienstag gemeinsam auf der Anklagebank am Landesgericht Eisenstadt. Es sind etliche Vergehen, zu denen sich die Angeklagten im Alter zwischen 17 und 21 Jahren in unterschiedlicher Konstellation vor Richterin Birgit Falb rechtfertigen müssen.

Darunter schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Besitz verbotener Waffen. Dem 50-Jährigen wird Hehlerei vorgeworfen – er soll ein von der 19-Jährigen entwendetes Handy weiterverkauft haben.

Es sind vor allem Vorfälle von Oktober und November 2021, die für ungläubiges Kopfschütteln bei den Zuhörern sorgen. Vier der jungen Beschuldigten – darunter ein Brüderpaar – sollen während ihrer Spazierfahrten im Bezirk Mattersburg und in Eisenstadt mit Softguns aus dem Pkw geschossen haben. Am Steuer saß die 19-Jährige. Eine Passantin wurde dabei durch einen Schuss in den Rücken verletzt.

Schaden mehr als 100.000 Euro

Der entstandene Sachschaden liegt weit über 100.000 Euro. Die jungen Männer sollen unter anderem auf die Fenster bzw. Auslagenscheiben des Finanzamtes, eines Wohnhauses sowie auf etliche Geschäfte im Bezirk Mattersburg gefeuert haben. Dutzende Glasscheiben – darunter bei der „Arena“ – gingen zu Bruch. Die Privatbeteiligtenvertreterin eines der Unternehmen macht einen Schaden von rund 110.000 Euro geltend.

„Wie kommt man überhaupt auf die Idee, aus dem fahrenden Auto zu schießen?“, fragt die Staatsanwältin eingangs.

Fast alle Angeklagten sind keine unbeschriebenen Blätter mehr. Einige von ihnen haben Vorstrafen, bei anderen wurden Verfahren schon ein- oder mehrmals mittels Diversion erledigt. Am Dienstag bekennen sich die meisten teilweise schuldig.

Die Urteile

Die Verfahren der zwei Erstangeklagten – sie sollen sich gegenseitig verletzt haben – wurden ausgeschieden. Der 20-jährige Haupttäter, der der Passantin in den Rücken geschossen haben soll, wird zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu rund 7.000 Euro Schadenswiedergutmachung und 250 Euro Schmerzensgeld verurteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 19-Jähriger wird rechtskräftig zu vier Monaten bedingt verurteilt. Er muss 5.000 Euro an Wiedergutmachung leisten.

Für die 19-Jährige und einen 21-Jährigen endete die Verhandlung mit einer Diversion und gemeinnütziger Arbeit. Der 50-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu sechs Wochen bedingt verurteilt.

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