Kinder müssen im Burgenland nicht mehr in die Ferien

Kinder müssen im Burgenland nicht mehr in die Ferien
Keine verpflichtende zweiwöchige Pause, Nachweis der Eltern für Betreuungsbedarf entfällt, Gruppengröße wird reduziert und leichterer Wechsel von Krippe in Kindergarten.

Keine Sorge, liebe Eltern und vor allem Schülerinnen und Schüler: Die Ferien fallen heuer keineswegs ins Wasser. Vielmehr können dafür die Eltern von Kindergartenkindern aufatmen – die Kinderbetreuung wird künftig etwas leichter.

Denn der bisher gesetzlich vorgeschriebene „Urlaub vom Kindergarten“ fällt demnächst aus.

Zwei Wochen am Stück müssen Kinder derzeit – meist im Sommer – der Betreuungseinrichtung fernbleiben. Der zusätzliche Betreuungsbedarf stellt vor allem alleinerziehende Menschen vor große Probleme. Auch für die Kindergärten selbst sei der Verwaltungsaufwand enorm, meinte Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) bei der Präsentation der Novelle zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetztes (KBBG). Diese wird in der heutigen Landtagssitzung beschlossen und soll so „weiter modernisiert und den Bedürfnissen der Eltern angepasst werden“.

Was den Status Quo betrifft, hat sich das Burgenland im Bundesländervergleich des Angebots ins Mittelfeld vorgearbeitet. 2017 waren die burgenländischen Betreuungseinrichtungen im Durchschnitt pro Jahr 37,5 Tage geschlossen. Heute, fünf Jahre später, liegt dieser Wert bei 22,6 Tagen. Trotzdem hat rund jede fünfte Einrichtung mehr als 30 Schließtage pro Jahr. Dank der neuen Novelle dürfte sich das künftig ändern.

Denn diese beinhaltet auch die Ausweitung der Öffnungszeiten in den Sommerferien. Künftig soll eine durchgängige Betreuung angeboten werden, sofern mehr als vier Kinder Bedarf angemeldet haben. Den Bedarf müssen die Eltern aber nicht mehr nachweisen. Das habe in der Vergangenheit nämlich mancherorts für Irritationen gesorgt: „Teilweise wurde von den Einrichtungen ein Arbeitsnachweis verlangt. Das war von uns eigentlich nicht vorgesehen“, betonte Winkler.

Kleinere Gruppen

Die Bedarfserhebung wird außerdem vereinheitlicht. Die Kindergärten bekommen ein Formular vom Land, das von allen im selben Zeitraum an die Eltern verteilt werden soll. „Wir wollen schauen, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Schlagwort ist, sondern dass es bei uns im Burgenland wirklich auch gelebt werden kann“, meinte Winkler.

Bei den alterserweiterten Gruppen wird die Größe reduziert. Außerdem wird der Wechsel von der Krippe in den Kindergarten flexibler gestaltet. Kinder, die nach den Semesterferien drei Jahre alt werden, können im laufenden Kindergartenjahr noch in der Krippe bleiben und müssen nicht sofort wechseln. Wer davor drei wird, wechselt in den Semesterferien. Außerdem wird ein institutionelles Schutzkonzept implementiert, das im Herbst genauer vorgestellt werden soll, so Winkler.

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