Hornstein kämpft gegen Großbauten

Hornstein kämpft gegen Großbauten
Die Gemeinde im Bezirk Eisenstadt-Umgebung plant neue Bebauungsrichtlinien für den Ortskern und die Seesiedlung.

Neue Bebauungsrichtlinien sind in Hornstein aktuell für das Ortsgebiet und die Seesiedlung in Ausarbeitung. Bürgermeister Christoph Wolf begründet: „In den vergangenen 15 Jahren sind an zahlreichen Stellen im Ortsgebiet verdichtete Wohnbauten entstanden, die einen enormen Zuzug ausgelöst haben.“ Dies habe zu Problemen für die Gemeinde geführt: „Die Infrastruktur kam mehrfach an ihre Grenzen, der neu gebaute Kindergarten war sofort wieder zu klein.“

Mindestens 350 Quadratmeter pro Wohneinheit

Auf dem Gemeindegebiet entstanden seit 2005 sechs Wohnparks mit über 250 Wohnungen. „Pro Wohneinheit stehen oft nur 100 Quadratmeter an Grundstücksfläche zur Verfügung. Diesem Trend möchten wir entgegenwirken“, sagt Wolf. Um den verdichteten Wohnbau zu verhindern, sind daher künftig mindestens 350 Quadratmeter pro Wohneinheit an Eigengrund vorzuweisen, das gilt auch für alle zukünftigen Bauten der Genossenschaften im Ortsgebiet. „Der Bebauungsplan sieht unterschiedliche Zonen vor, wodurch eine charakteristische Bebauung des Ortskerns möglich bleibt und das Ortsbild erhalten wird“, verspricht der Bürgermeister.

Leistbares Wohnen

Vorgeschrieben werden außerdem zwei Pkw-Abstellplätze auf Eigengrund: „Gerade die Beispiele aus der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass zwei Parkplätze erforderlich sind, um den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet zu erhalten“, erklärt Wolf.

Hornstein kämpft gegen Großbauten

Durch den starken Zuzug und die geografisch günstige Lage sind die Bauplatzpreise in Hornstein in den vergangenen Jahren explodiert. Dem versucht die Gemeinde entgegenzusteuern: „Aktuell sind wir mit mehreren Grundbesitzern in Verhandlung, um für Hornsteiner Familien leistbare Bauplätze aufschließen zu können“, berichtet der Bürgermeister.

Ferienhaussiedlung

Nicht nur für den Ortskern, auch für die Seesiedlung sind neue Bebauungsrichtlinien in Ausarbeitung. Dort soll der Charakter einer Ferienhaussiedlung erhalten bleiben und verdichteter Bau mit hoher Bodenversiegelung verhindert werden. Die Richtlinien werden von einem Raumplanungsbüro und den Bausachverständigen der Gemeinde entworfen und dann vom Gemeinderat beschlossen.

Kommentare