Weil er es mit dem Zahlen nicht so genau genommen hat, musste sich der Gast am Montag im Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Für die kommenden sechs Monate muss es der Genussmensch billiger geben, Richterin Melanie Gschiel verurteilte den mehrfach Vorbestraften wegen Betrugs (§ 146 StGB) zu einem halben Jahr unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was ist im Frühjahr 2022 passiert?
Der vereinbarte Pauschalpreis von stolzen 27.000 Euro für sechs Monate Logis sollte "im Vorfeld bezahlen werden", sagte eine Zeugin am Montag. Es war bereits der zweite Verhandlungstag, Ende Jänner war vertagt worden.
Der Gast habe sie aber immer wieder vertröstet und gemeint, er habe sein Konto in Luxemburg, deshalb dauere die Überweisung ein bisschen länger. Die versprochenen Unterlagen zu einer angeblichen Kontosperre in Luxemburg konnte der Angeklagte am Montag nicht vorweisen, er habe aber rund 42.000 Euro am Konto gehabt, versicherte er der Richterin.
Da hakte in seinem Schlussplädoyer auch der Verteidiger des Wieners ein: Sein Mandant habe sich vielleicht "ein bisschen überschätzt", er sei aber "zahlungswillig gewesen", deshalb liege "kein Betrug" vor. Und wenn doch, baute der Anwalt vor, dürfe man nur den Zeitraum von 11. April bis 9. Mai 2022 in Rechnung stellen.
Denn am 9. Mai sei sein Mandant wieder ausgezogen - das Zimmer konnte neu vermietet werden - und im Nachhinein habe er die Unterkunft für einen Monat auch beglichen: 4.060 Euro, ergänzte die Richterin.
Mittlerweile hat der Mann nach eigenen Angaben einen "stabilen Job" und eine ebensolche Beziehung. Die Sache im Gut Purbach sei "auf beiden Seiten nicht 100-prozentig korrekt verlaufen", meinte er.
Für Gschiel bestand "kein Zweifel, dass es eine Betrugshandlung" war. Der Angeklagte hatte "damals keinen Job" und zumindest mehr als 50.000 Euro Schulden. Sie halte es für "völlig lebensfremd", so die Richerin, sich unter diesen Umständen "ein Hotelzimmer um 27.000 Euro anmieten zu können“.
Erschwerend kamen "fünf einschlägige Vorstrafen" des Angeklagten wegen Betrugsdelikten und die "schnelle Rückfälligkeit" hinzu - der Mann war erst zwei Monate vor seiner Einmietung im Gut Purbach zum bis dato letzten Mal aus dem Gefängnis entlassen worden.
Max Stiegl wurde mit seinen etwaigen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Kommentare