Die Rettungshubschrauber im Burgenland bleiben gelb

"Christophorus 3" flog das Opfer ins Landesklinikum Wiener Neustadt
Das Landesverwaltungsgericht hat eine Neuausschreibung der Flugrettung für unzulässig erklärt, ÖAMTC bekommt den Zuschlag.

Der Rechtsstreit um die Vergabe der Flugrettung im Burgenland scheint vorerst beendet zu sein. Das Land Burgenland hat am Mittwoch in einer Aussendung verkündet, dass das Vergabeverfahren der Notarzthubschrauber-Dienstleistungen mit der einzigen verbleibenden Bewerberin - der Christophorus Flugrettung des ÖAMTC - fortgesetzt wird.

Die "Umfärbung" der burgenländischen Notarzthubschrauber von gelb auf rot dürfte also vom Tisch sein. Im Juni hatte eigentlich die Flugrettung Knaus aus Salzburg mit ihren roten Helis den Zuschlag für den Betrieb von zwei Notarzthubschrauber-Stützpunkten im Burgenland bekommen. Jetzt kommt doch alles anders. 

Zur Erinnerung: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte den Zuschlag des Landes an die Flugrettung Knaus im August aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben. Anstatt den Auftrag an den zweitplatzierten ÖAMTC weiterzureichen, wollte das Land das Vergabeverfahren wiederholen. Doch das LVwG erklärte die Neuausschreibung für unzulässig.

Der Anwalt Claus Casati wurde vom Land beauftragt, eine Handlungsempfehlung abzugeben. Nachdem diese nun vorliegt, wurde entschieden, dass doch der ÖAMTC zum Zug kommen soll. Der Christophorus 16 bleibt voraussichtlich also auch über das Jahr 2026 hinaus in Oberwart stationiert, ein geplanter zweiter Stützpunkt im Bezirk Neusiedl am See soll ebenfalls vom ÖAMTC betrieben werden.

Gespräch in den nächsten Tagen

In der Stellungnahme des Landes heißt es: "Neben der Weiterführung der Flugrettung in der Region Süd ab 2026, soll die im Regierungsprogramm fixierte Versorgung des Nordburgenlandes mit einem in der Region stationierten Notarzthubschrauber ohne unnötigen Zeitverlust umgesetzt werden. Daher wird es in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Christophorus Flugrettungsverein geben, um die weiteren Schritte festzulegen."

„Nach dem nun vorliegenden Erkenntnis steht es einem öffentlichen Auftraggeber für Konzessionen nicht frei, bei Verbleiben eines Angebotes ein neuerliches Verfahren durchzuführen, um für einen ausreichenden Wettbewerb zu sorgen. Dieses Ergebnis wird vom Land Burgenland zur Kenntnis genommen und das Verfahren zur Vergabe der Notarzthubschrauberleistungen mit dem Christophorus Flugrettungsverein als einzig verbliebenem Bieter fortgesetzt. Für das Land hat eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Flugrettungsdiensten Vorrang. Auch soll, neben der Weiterführung der Flugrettung in der Region Süd ab 2026, die im Regierungsprogramm fixierte Versorgung des Nordburgenlandes mit einem in der Region stationierten Notarzthubschrauber ohne unnötigen Zeitverlust umgesetzt werden. Daher wird es in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Christophorus Flugrettungsverein geben, um die weiteren Schritte festzulegen.“

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