Verwaltungsgericht hebt Zuschlag des Burgenlandes an Flugrettung Knaus auf

Verwaltungsgericht hebt Zuschlag des Burgenlandes an Flugrettung Knaus auf
Landesverwaltungsgericht sieht Formalfehler, Patronatserklärung zwischen Mutter und Tochterunternehmen des Salzburger Flugretters fehlte; ÖAMTC hatte Einspruch erhoben

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat den Zuschlag des Landes für die Martin Flugrettung GmbH aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben. Das machte Roy Knaus, Chef des Unternehmens mit Sitz im Salzburger Pongau, am Samstagvormittag per Aussendung publik. Beeinsprucht hatte die Entscheidung für die Vergabe der bei der Ausschreibung unterlegene ÖAMTC.

Das LVwG habe demnach im Erkenntnis vom 11. August beanstandet, dass eine Patronatserklärung oder eine entsprechend ausgefüllte Subunternehmenserklärung zwischen der „Mutter“ Heli Austria GmbH und der „Tochter“ Martin Flugrettung zwingend vorzulegen gewesen wäre.
„Selbstverständlich haben wir alle Ausschreibungskriterien erfüllt. Das Land Burgenland hat uns nach einem aufwendigen und objektiven Vergabeverfahren zu Recht den Zuschlag für die Rettungshubschrauber-Versorgung im Burgenland erteilt“, betonte Knaus, der beim Mutter- und Tochterunternehmen das Sagen hat.
Dennoch will Knaus gegen das Erkenntnis keine Rechtsmittel ergreifen. Er hofft, dass das Land Burgenland den Notarztrettungsdienst mit Notarzthubschraubern neu ausschreibt und will sich wieder bewerben.

Rückschlag fürs Land

Das Land hatte Ende Februar den Betrieb für zwei Standorte europaweit ausgeschrieben. Neben dem  seit 2006 (und noch bis 2025) vom ÖAMTC betriebenen Stützpunkt Oberwart soll im Bezirk Neusiedl am See ein neuer Stützpunkt im weiteren Umkreis von Gols errichtet werden.
Die Bewerbung war nur für beide Standorte möglich. Interessiert haben sich einige Unternehmen, beworben aber nur der ÖAMTC und Knaus, zu dessen Unternehmen Heli Austria mit Sitz im Salzburger Pongau auch die Flugrettung Martin gehört.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und der vom Land mit dem Verfahren betraute Wiener Vergaberechtsexperte Claus Casati hatten sich noch vor wenigen Wochen von der Korrektheit der Vergabe überzeugt gezeigt, Doskozil hatte außerdem den Landesrechnungshof mit einer Überprüfung beauftragt. Doskozil Ende Juni im Landtag: Der Rechnungshof werde sich das genau anschauen und sehen, dass alles passe.

Knaus hatte nach Einschätzung der Vergabekommission in zwei der fünf Kategorien die Nase vorn, darunter  deutlich beim mit 55 Prozent am stärksten gewichteten Preis und  der benötigten Zeit für den Aufbau des neuen Standorts im Nordburgenland, der Anfang  2023 in Betrieb gehen soll. Das Land hat für beide Standorte gemeinsam maximal 2,2 Millionen Euro jährlich budgetiert, sowohl Knaus als auch der ÖAMTC seien darunter gelegen, erfuhr der KURIER damals.

Wie es jetzt weitergeht, ist offen. Vom Land war am Samstag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Ergänzung durch Stellungnahme des Landes, am 13. 8., um 15.36 Uhr

Am Samstagnachmittag hieß es dann vom Vergaberechtsexperten Casati, der vom Land Burgenland mit der Abwicklung des Vergabeverfahrens beauftragt war: „Wir nehmen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis. Für das Land Burgenland ergeben sich aufgrund der Tasache, dass die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ein formalrechtlicher und kein inhaltlicher Fehler war, verschiedene rechtliche Optionen, die nun sorgfältig abgewogen werden.“

Ergänzung durch Stellungnahme des ÖAMTC um 16.20 Uhr

Der ÖAMTC reagierte auf KURIER-Anfrage zurückhaltend: "Wir warten die weiteren Schritte von Seiten des Landes ab", sagte ein Sprecher. Ob man sich bei einer etwaigen neuen Ausschreibung wieder bewerbe, blieb offen.

 

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