Flugrettung ist auch ein Fall fürs Höchstgericht

Flugrettung ist auch ein Fall fürs Höchstgericht
Bisherige Kosten von 55.000 Euro für Bieterverfahren, das der ÖAMTC beeinsprucht hat

Spätestens in drei Wochen sollte feststehen, ob der Flugrettungsdienst für zwei Stützpunkte im Burgenland neu ausgeschrieben wird, oder der ÖAMTC direkt zum Zug kommt. Bis 20. Oktober hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Zeit, über den bereits zweiten Einspruch des ÖAMTC in der Causa zu entscheiden. Wie berichtet, hat das LVwG im August den Zuschlag des Landes an die Martin Flugrettung GmbH von Roy Knaus aufgrund eines Formalfehlers aufgehoben. Statt den Pokal einfach an den zweitplatzierten ÖAMTC – er ist seit 2006 in Oberwart verankert und hatte die Vergabe an Knaus beeinsprucht – weiter zu reichen, will das Land neu ausschreiben; der ÖAMTC schaltete erneut das Landesverwaltungsgericht ein.

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