Tojner-Prozess: Ex-Minister sagte via Video vor Gericht aus
Die nächste Runde in der manchmal fast wie ein Schaukampf wirkenden Auseinandersetzung zwischen dem Land Burgenland und Immobilieninvestor Michael Tojner ist geschlagen. Am Montag ging es am Landesgericht Eisenstadt darum, wer für die Verfahrenskosten aufkommen soll. Tojner hatte in der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö das Land auf Schadenersatz geklagt.
Stand zu Beginn des Verfahrens im Frühsommer noch eine Forderung von mehr als 1,3 Millionen Euro im Raum, wurde diese Summe nun auf 100.000 Euro reduziert, frohlockte Johannes Zink, Anwalt des Landes. Tojner wirft dem Land vor, dass die Strafanzeige gegen ihn an Journalisten weitergegeben wurde, bevor er selbst davon wusste. Außerdem ortet er eine „Medienkampagne“ gegen ihn, im Zuge derer auch Informationen weitergegeben wurden, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.
Ex-Minister vor Gericht
Geladen war am Montag der ehemalige ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, der Tojner beraten hatte. Brandstetter war per Videokonferenz aus dem Bezirksgericht Horn zugeschaltet, weil die Anreise aus dem Waldviertel witterungsbedingt zu beschwerlich wäre. Er erzählte vor Gericht, dass Tojner über Anfragen von Journalisten erfahren habe, dass das Land vorhabe, eine Strafanzeige gegen ihn einzubringen. „Das ist nicht der gewöhnliche Weg. Normalerweise, wenn es eine Anzeige gibt, erfährt man das von der Staatsanwaltschaft“, sagte der Ex-Minister.
Brandstetter habe jedenfalls daraufhin versucht, in Gesprächen mit Journalisten herauszufinden, was Tojner vorgeworfen werde. Letztlich sei herausgekommen, dass es um „massive Vorwürfe“ gehe, um Betrug und Untreue. Im Kern wirft das Land dem Investor vor, dass er die Vermögenswerte der Gesellschaften zu niedrig dargestellt und das Land dadurch beim Aberkennungsverfahren der Gemeinnützigkeit geschädigt habe. Die Ausgleichszahlungen sollen viel zu niedrig gewesen sein.
Für Tojner sei die Weitergabe der Informationen ein großer Nachteil gewesen. „Wir waren damals wie aufgescheuchte Hühner und wussten nicht, was der konkrete Vorwurf ist, gegen den wir uns wehren müssen“, sagte Brandstetter. Durch die Berichterstattung sei es in dieser Phase, in der Journalisten mehr wussten als der Investor, zu einer Vorverurteilung gekommen, „gegen die man sich nur schwer wehren konnte“, betonte der Ex-Minister. Durch die Berichterstattung sei Tojner großer Schaden entstanden.
Prozess wurde vertagt
Der Richter hinterfragte, ob die eingeklagten Kosten nicht auch fällig geworden wären, wenn die Vorwürfe nicht öffentlich geworden wären. Zu diesem Zeitpunkt nicht, meinte Brandstetter: „Ich kann aber nicht ausschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Ähnliches gemacht worden wäre.“
Das Land, vertreten von Anwalt Zink, wies sämtliche Vorwürfe zurück und schloss ein Fehlverhalten aus. Weil mehrere Zeugen abgesagt haben, muss der Prozess im kommenden Jahr weitergeführt werden. Geplant ist die nächste Verhandlung am 23. Februar. Dann soll auch Tojner selbst befragt werden.
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