Von Schattendorf wollten die Anwälte im Vorjahr immerhin noch 27 Cent. Die Beträge werden immer kleiner, die Gegner immer größer.
Das Vehikel, das die Anwälte abermals benutzen, sind ihre Mehrkosten für Sprit aufgrund von Wartezeiten an der Grenze und Umwegen.
„Aber eigentlich geht’s ums Prinzip“, räumen sie ein. Sie wollen nicht akzeptieren, dass seit 2015 „die Grenzkontrollen trotz eindeutiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs immer wieder verlängert werden“.
Dass, wie von einer Anwältin der Finanzprokuratur im Namen der Republik vorgebracht, durch die Kontrollen eine „Infiltration krimineller Elemente“ verhindert werde, weisen die Ungarn zurück.
Entschuldigung verlangt
Überhaupt seien die Grenzkontrollen sinnlos, weil auch keine aufgegriffenen illegalen Migranten abgewiesen würden. Viel sinnvoller seien Einsätze der Polizei im Hinterland, etwa die Operation Fox, an der ungarische und österreichische Polizisten beteiligt sind.
Auf die 19 Cent würden Ruzicska und Taller verzichten, wenn sich die österreichische Bundesregierung bei allen Pendlern für die Unbill aufgrund der Grenzkontrollen zu Ungarn entschuldigt und der Kanzlei NZP das Recht abtritt, auch gegen die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vorzugehen.
Denn sie würden, so die Anwälte, auch Österreicher vertreten, die Interesse daran haben, die Grenzen ohne Kontrollen passieren zu dürfen.
Die Rechtsvertreterin der Republik weist das Vergleichsangebot zurück. Was sie davon hält, erhellt aus ihrem Lachen und einem gedehnten „pfhhh“. Dass die Grenzkontrollen effektiv seien, würden die Aufgriffszahlen belegen.
Die Anwältin erwähnt zudem, das Oberlandesgericht Wien habe bei der abgewiesenen Klage gegen Schattendorf harsche Kritik am NZP-Vorgehen geäußert. Es sei „hart an der Grenze zur Mutwilligkeit und schikanösen Rechtsauslegung“.
Richter Lukas Belza, der schon die Causa Schattendorf verhandelt hatte, schloss die Sitzung nach einer halben Stunde. Das Urteil ergeht schriftlich.
Für die NZP-Anwälte ist schon die „mediale Aufmerksamkeit ein Erfolg“. Dass sie im Dienste des ungarischen Staates aktiv geworden seien, weisen sie zurück. Es sei für die gesamte EU „ein Armutszeugnis“, dass zwei ungarische Staatsbürger die Freiheitsrechte durchsetzen müssten.
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