Landesgericht bestätigt Einschränkung des Grenzverkehrs durch Schattendorf

Landesgericht bestätigt Einschränkung des Grenzverkehrs durch Schattendorf
Eine deutsch-ungarische Anwaltskanzlei hatte gegen Beschränkungen geklagt und Mehrkosten von 27 Cent geltend gemacht. Landesgericht Eisenstadt wies Klage ab.

Im Streit um den freien Grenzverkehr durch Schattendorf hat die Gemeinde vor Gericht einen Erfolg erzielt.  Nach einer Verhandlung im November vergangenen Jahres liegt nun das schriftliche Urteil vor. 

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Die Einrichtung einer Fußgängerzone unter Gewährung von Ausnahmebewilligungen stehe dem Grenzkodex des grenzkontrollfreien, europäischen Schengenraums „nicht entgegen“, heißt es im Urteil, das dem KURIER vorliegt. Die Forderung auf Zahlung der 27 Cent samt vier Prozent Zinsen wurde vom Gericht ebenso abgewiesen.

"Das Landesgericht Eisenstadt hat unsere Rechtsansicht vollinhaltlich bestätigt", sagt Schattendorfs Anwalt Johannes Zink.

Weil aus Schattendorfer Sicht zu viele ungarische Pendler zu rasant den kleinen Grenzübergang nutzen, wurde nach Konsultationen mit dem Innenministerium eine Fußgängerzone geplant, die nur mit Ausnahmegenehmigung zu befahren sein soll. Jeder, der „persönliches erhebliches Interesse“ nachweist, kann die Durchfahrt am Gemeindeamt beantragen. Sie gilt zwei Jahre und kostet 160 Euro

Versenkbare Poller

Damit nur Befugte passieren, wurden versenkbare Poller installiert. Für die Arbeiten an der Fußgängerzone war der Straßenbereich mehrere Monate für den Autoverkehr gesperrt. Ein Vandalenakt verzögerte den für Sommer 2023 geplanten Start, im Dezember war es dann so weit.

Gegen die ihrer Ansicht nach unzulässige Beschränkung des freien Durchzugsverkehrs innerhalb des EU-Schengenraums brachte die deutsch-ungarische Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal gegen die  Marktgemeinde Schattendorf beim Landesgericht Eisenstadt eine Amtshaftungsklage ein. 

27 Cent Schadenersatz

Als juristisches Vehikel diente eine Schadenersatzforderung: Am 17. Juli 2023 hätten Mitarbeiter von NZP aufgrund der Grenzsperre einen Umweg über Klingenbach  nehmen müssen. 11,50 Euro wollten die Anwälte dafür. Der Richter billigt ihnen bei der Verhandlung im November nur 27 Cent zu, weil der Umweg statt der behaupteten 27,5 nur  3,4 Kilometer betragen habe.

Im Urteil heißt es nun: "Auch wenn Art. 24 Schengener Grenzkodex die Beseitigung von Hindernissen für den flüssigen Verkehr an den Straßenübergängen der Binnengrenzen vorsieht, enthält diese Bestimmung keine Verpflichtung eines Mitgliedstaates, einen Straßenübergang für Kraftfahrzeuge unter allen Umständen aufrechtzuerhalten; der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wird sogar ausdrücklich erwähnt". Die Einrichtung einer Fußgängerzone unter Gewährung von Ausnahmebewilligungen stehe "Art. 24 Schengener Grenzkodex daher nicht entgegen", urteilt das Landesgericht.

NZP hat schon im November angekündigt, im Fall der Abweisung der Amtshaftungsklage den Gang zum Oberlandesgericht Wien anzutreten. Dem sieht Schattendorfs Anwalt Zink "gelassen" entgegen.

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