Poller an Grenze: Kanzlei klagt auf Schadenersatz in Höhe von 27 Cent

Drei versenkbare Poller versperren eine Straße mit einem roten Auto im Hintergrund.
Die geplante Fußgängerzone samt Poller soll den Grenzverkehr durch Schattendorf ab 1. Dezember einschränken. Anwälte sehen eine Grundfreiheit der EU verletzt und klagten.

Wie berichtet, will die Grenzgemeinde Schattendorf den Transitverkehr mittels Fußgängerzone und versenkbarer Poller einschränken. Das ärgert Pendler - und beschäftigt jetzt auch die Justiz.

Eine Stunde war am Mittwochvormittag für die Verhandlung der Amtshaftungsklage der deutsch-ungarischen Anwaltskanzlei NZP gegen die Marktgemeinde Schattendorf anberaumt. 

Lesen Sie mehr: Anwaltskanzlei klagt gegen Grenzsperre

Nach rund eineinhalb Stunden fragte Richter Lukas Belza die Kläger, ob es noch viele Fragen gebe, denn: "Für 27 Cent haben wir das Beweisverfahren schon sehr ausgereizt". 

Tatsächlich wurde in Saal 9 des Landesgerichts Eisenstadt aber nicht um 27 Cent gestritten, sondern um nichts weniger als einen Grundpfeiler der Europäischen Union.

Lesen Sie mehr: Fuzo soll Pendler fernhalten

"Wir machen das nicht aus Trotz"

von Mate Ruzicska

Anwalt NZP

"Die Mitgliedstaaten beseitigen alle Hindernisse für einen reibungslosen Verkehrsfluss an Straßenübergangsstellen an den Binnengrenzen (...)", heißt es in Artikel 24 des Schengener Grenzkodex

Aber Europa beginnt bekanntlich im Kleinen. 

Die Grenzgemeinde Schattendorf will den Transitverkehr mittels Fußgängerzone und versenkbarer Poller einschränken, was nicht nur Pendler aus der ungarischen Nachbargemeinde Agfalva (Agendorf) und darüber hinaus aufregt, sondern auch die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen in Budapest und Wien. 

Klage auf Schadenersatz wegen 11,50 Euro oder 27 Cent

Die Arbeiten haben im März begonnen, seither gilt auf der Baustelle ein allgemeines Fahrverbot. Die Anlage ist - nach Vandalenakten - weiterhin nicht in Betrieb. 

Ein Gerichtssaal mit Richtern und Anwälten an ihren Tischen.

Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt: Es ging um 27 Cent Schadenersatz - und offene EU-Binnengrenzen.

Um im Kampf für freien Grenzverkehr einen juristischen Ansatzpunkt zu finden, haben die zwei NZP-Anwälte Mate Ruzicska und Peter Taller Schattendorf auf Schadenersatz geklagt: Am 17. Juli  hätten sie aufgrund der Grenzsperre auf dem Weg von Reisenberg in NÖ nach Agfalva einen Umweg über Klingenbach und Sopron nehmen müssen. 

Die Mehrkosten für die 27,5 Kilometer  betrügen auf Grundlage des amtlichen Kilometergeldes 11,50 Euro. Der Betrag schmolz am Mittwoch auf 27 Cent, nachdem Richter Belza auf Google Maps geschaut und eine Differenz von bloß 3,4 Kilometer eruiert hatte und den Anwälten nur die Spritkosten als Mehraufwand zugestand. 

Lesen Sie mehr: Anwaltskanzlei klagt gegen Grenzsperre

Ob sie auf den 27 Cent sitzen bleiben, blieb im Verhandlungssaal offen, denn das Urteil ergeht schriftlich. Ein Vergleichsangebot von NZP auf Kostenteilung wurde von den Vertretern von Schattendorf - Kristina Maria Steflitsch von der Kanzlei hba und Amtmann Maximilian Amminger - abgelehnt. 

"Wir machen das nicht aus Trotz"

Die 27 Cent sind aber ohnedies Peanuts, denn NZP will die Causa grundsätzlich ausfechten und plant im Fall der Abweisung der Amtshaftungsklage den Gang zum Oberlandesgericht Wien. Fürs Erste.

Und wenn die Verordnung für die Fußgängerzone am 1. Dezember tatsächlich in Kraft tritt, soll auch diese Verordnung ein Fall für die Gerichte werden. 

"Wir machen das nicht aus Trotz, sondern weil wir einfordern, was in der EU selbstverständlich sein sollte, dass man Binnengrenzen frei passieren kann", so Ruzicska.

Kommentare