Poller an Grenze: Kanzlei klagt auf Schadenersatz in Höhe von 27 Cent

Poller an Grenze: Kanzlei klagt auf Schadenersatz in Höhe von 27 Cent
Die geplante Fußgängerzone samt Poller soll den Grenzverkehr durch Schattendorf ab 1. Dezember einschränken. Anwälte sehen eine Grundfreiheit der EU verletzt und klagten.

Wie berichtet, will die Grenzgemeinde Schattendorf den Transitverkehr mittels Fußgängerzone und versenkbarer Poller einschränken. Das ärgert Pendler - und beschäftigt jetzt auch die Justiz.

Eine Stunde war am Mittwochvormittag für die Verhandlung der Amtshaftungsklage der deutsch-ungarischen Anwaltskanzlei NZP gegen die Marktgemeinde Schattendorf anberaumt. 

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Nach rund eineinhalb Stunden fragte Richter Lukas Belza die Kläger, ob es noch viele Fragen gebe, denn: "Für 27 Cent haben wir das Beweisverfahren schon sehr ausgereizt". 

Tatsächlich wurde in Saal 9 des Landesgerichts Eisenstadt aber nicht um 27 Cent gestritten, sondern um nichts weniger als einen Grundpfeiler der Europäischen Union.

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"Wir machen das nicht aus Trotz"

von Mate Ruzicska

Anwalt NZP

"Die Mitgliedstaaten beseitigen alle Hindernisse für einen reibungslosen Verkehrsfluss an Straßenübergangsstellen an den Binnengrenzen (...)", heißt es in Artikel 24 des Schengener Grenzkodex

Aber Europa beginnt bekanntlich im Kleinen. 

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