Anwaltskanzlei klagt gegen Grenzsperre in Schattendorf
Wegen einer vermuteten Verletzung des EU-Rechts durch Einschränkungen beim Grenzübergang zwischen Schattendorf und Agfalva leitet die Anwaltskanzlei NZP NAGY Legal mit Sitz in Deutschland rechtliche Schritte ein. Wie Maté Ruzicska von NZP im ungarischen TV erklärte, sei beim österreichischen Verfassungsgericht ein Antrag auf Normenkontrolle eingebracht worden. Begründung: Die Verordnung zum Grenzübergang entspreche nicht Österreichs Verfassung.
Um den Pendlerverkehr zu beschränken, ließ die Gemeinde Schattendorf an der Grenze Poller montieren.
Passieren darf nur, wer ein „erhebliches persönliches Interesse“ belegen kann und für die zweijährige Ausnahmegenehmigung 160 Euro zahlt. Vandalen haben vor einigen Wochen Vorrichtungen an der Grenze zerstört.
Weitere Beschwerden der NZP gingen an die EU-Kommission und die Anti-Betrugsbehörde der EU, weil die Gemeinde angeblich EU-Gelder zur Erneuerung des Grenzüberganges verwendet habe, ehe sie den Übergang schloss. Auch Schadenersatz für die Anrainer werde angestrebt. Schattendorfs Anwalt Johannes Zink betonte, alles sei geprüft worden und rechtskonform abgelaufen.
Kommentare