Als rechtlichen Hintergrund sieht die Gemeinde hier die Burgenländische Bodenerosionsverminderungsverordnung von 2019 an. Darin ist festgehalten, dass bei besonders gefährdeten Lagen erosionsmindernde Maßnahmen bei landwirtschaftlichen Flächen bei Ackerkulturen zu setzen sind. Unter anderem bis zu fünf Meter breite Bewuchsstreifen, erosionshemmende Anbauverfahren oder eine Anbauweise quer zum Hang.
„Wir werden alle Grundstücke erfassen, bei denen es Probleme gibt und dann im Laufe des Sommers die Eigentümer kontaktieren. Bei Nichteinhaltung kommt das Verursacherprinzip zum Tragen, sofern ich auch im nächsten Jahr noch Amtsträger bin“, erklärt Deutsch.
Die Kosten seien deshalb so hoch, weil man Feuerwehren und seit mehreren Tagen auch eine externe Firma benötige, um alle Schäden im Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Zeit zum Reden sei vorbei: „Wir haben es bereits im letzten Jahr mit gutem Willen probiert.“
Von Seiten der Landwirtschaftskammer sieht das Christian Reicher, Bezirksreferent für Jennersdorf und Güssing, anders: „Die Gemeinde verwechselt hier Wesentliches. Ich war letztes Jahr bei einer Begehung, dort wird ein Hangrutsch mit Bodenerosion verwechselt. Da hilft dann auch ein Grünstreifen nicht.“
Dass die Stadtgemeinde via Gesetz die Grundstückseigentümer zur Erosionsminderung verpflichten möchte, sieht Christian Reicher gelassen: „Das werden sich die Bauern nicht gefallen lassen. Druck erzeugt immer Gegendruck. Die Gemeinde wird dann eine Entschädigung an die Grundstückseigentümer zahlen müssen.“
In anderen Gemeinde habe man sich in Verbindung mit Grundstückseigentümern, Gemeindevertretern und Landwirtschaftskammer auf bestimmte Maßnahmen einigen können. In Limbach sei etwa eine Bienenweide angelegt worden, auch in Bildein und Neustift bei Güssing habe es Maßnahmen gegeben. „Für die Landwirtschaft ist der Konsens kein Problem“, so Reicher. Schlussendlich solle ein unabhängiger Gutachter entscheiden, ob es sich im Ernstfall um Hangrutsche oder Bodenerosion handle.
Kommentare