Eisenstadt: Haftstrafe nach Coups mit Sprengkraft
Es ist nicht das erste Mal, dass der 40-jährige Bauarbeiter auf einer Anklagebank Platz nehmen muss. Der Rumäne hat bereits zwei einschlägige Vorstrafen ausgefasst, seit Oktober des Vorjahrs sitzt er wegen der jüngsten Vorfälle in Untersuchungshaft. Am Dienstag musste sich der Mann am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihm gewerbsmäßig schweren Diebstahl durch Einbruch vor. Der Angeklagte soll an zwei Bankomatsprengungen beteiligt gewesen ein.
Vor fast genau drei Jahren, im Februar 2019, wollte die rumänische Bande einen Geldautomaten in Pama (Bezirk Neusiedl am See) knacken. 97.000 Euro hatten sich in dem Bankomat befunden. Um an die Beute zu kommen, deponierten die Kriminellen den Sprengstoff, den der Angeklagte ihnen zuvor besorgt haben soll, im Geldausgabeschlitz. Doch das Trio wurde durch ein vorbeifahrendes Auto gestört, der Coup scheiterte.
Er selbst sei aber gar nicht vor Ort gewesen, beteuert der Beschuldigte. „Ich war zum Tatzeitpunkt in Ungarn.“ Für seinen „Aufwand“ hätte er jedenfalls etwas von der Beute bekommen sollen, schildert er vor dem Schöffensenat.
"Ich hatte Schulden"
Der spektakuläre Angriff auf einen anderen Bankomat in Fernitz, südöstlich von Graz, war ein Jahr später für die Bande von Erfolg gekrönt: 155.000 Euro hatten die sechs Täter im Juli 2020 erbeutet, nach dem ihnen der Angeklagte erneut den Sprengstoff besorgt haben soll. Der Knall war kilometerweit zu hören. Ein Cobra-Beamter wurde bei dem Einsatz verletzt.
„Sie (die Täter, Anm.) hatten einen halben Kilo Sprengstoff. Sie haben mich angerufen, dass das nicht genug ist und sie noch mehr brauchen“, schildert der Angeklagte. Weil er bei zweien der Täter Schulden in der Höhe von 4.000 Euro gehabt habe, habe er den Auftrag erledigt. Woher er den Sprengstoff gehabt habe, wollte die Richterin wissen. „Den habe ich fertig in Moldawien gekauft.“ Auch bei diesem Coup sei er nicht selbst vor Ort gewesen, beteuert der 40-Jährige. Das Sextett wurde bereits gefasst.
Das reumütige Geständnis des Angeklagten und sein Beitrag zur Wahrheitsfindung – er konnte dem Gericht neue Details zu den Vorfällen nennen – wurden als mildernd gewertet, ebenso wie den Umstand, dass er nur als Beitragstäter fungiert habe. Das Urteil, zwei Jahre unbedingt, ist nicht rechtskräftig.
Der Vorfall in Pama 2019 war bislang der letzte im Zusammenhang mit einem Bankomat im Burgenland.
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