Ein beliebter Osterbrauch ist neu entflammt

Ein beliebter Osterbrauch ist neu entflammt
Nach zwei Jahren coronabedingter Pause dürfen die Osterfeuer nun wieder stattfinden.

Zwei Jahre durften sie nicht abgehalten werden, jetzt gibt es wieder (grünes) Licht: Die Osterfeuer dürfen im Burgenland wieder stattfinden. In der mittelburgenländischen Gemeinde Stoob laufen die Vorbereitungen für den beliebten Brauch schon seit Februar, schildert Bürgermeister Bruno Stutzenstein (SPÖ).

Gut 50 Jugendliche aus Stoob sind an der Errichtung des Osterfeuers, das schon längst über die Gemeindegrenze hinaus bekannt ist, beteiligt. Seit Wochen wurde Holz im Wald gesammelt, dieser Tage wurde damit ein etwa sieben Meter hoher Plutzer errichtet. Damit er nicht vorzeitig angezündet wird, wird die Holzkonstruktion von den Burschen und Mädels bewacht. Heute, Samstag, ist es soweit: Um etwa 20 Uhr heißt es dann „Burning Plutzer“. Neben dem Feuer werden für die Gäste Getränke offeriert.

Das Osterfeuer ist ein beliebtes Brauchtum, das in vielen Ortschaften des Landes gepflegt wird. Das Feuer gilt als Symbol des Lichtes, im religiösen Sinn für die Auferstehung Christi.

Verordnung als rechtliche Grundlage

Damit diese Tradition wieder „aufflammen “ kann, hat das Land dafür mit der „Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung“ die rechtliche Grundlage geschaffen, heißt es aus dem Büro der zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ). Es gibt „eine zeitliche und räumliche Ausnahme vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien“.

Von der Nacht auf Karsamstag bis Ostermontag dürfen die Osterfeuer abgehalten werden, allerdings müssen sie öffentlich zugänglich sein und eine Aufsichtsperson muss anwesend sein. Das nächste Grundstück muss 25 Meter vom Osterfeuer entfernt sein.

Auch am Wochenende nach Ostern ist die Pflege dieses Brauchtums noch möglich. Verwendet werden dürfe allerdings nur unbehandeltes Holz – Grünschnitt oder gar Abfall darf nicht verbrannt werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass kein Material angezündet wird, dass schon länger im Freien gelagert wurde, so Eisenkopf. Denn unter den Haufen können Igel, Vögel und Eidechsen ihre Nistplätze haben.

Keine privaten Osterfeuer

Private Osterfeuer sind nicht erlaubt, das Verbrennen von Holz in einer Feuerschale etwa ist aber möglich.

20 bis 30 Feuerwehren, so rechnet man beim Landesfeuerwehrverband, werden zur Brandwache bei den Osterfeuern im Land im Einsatz sein. „Das heißt aber nicht, dass es nicht mehr Osterfeuer gibt“, sagt Martin Mittnecker, Leiter der Brandverhütungsstelle. Er warnt vor leichtsinnigem Abbrennen. Auch wenn es am Karfreitag geregnet habe, so sei der Boden dennoch trocken.

Zudem sei die fachgerechte Entsorgung der Asche zu empfehlen. Das ein oder andere Mal sei es schon vorgekommen, dass Thujenhecken nach dem Spektakel in Flammen stehen, so Mittnecker. Eine große Gefährdung aus brandschutztechnischer Sicht habe es in den Vorjahren im Burgenland aber nicht gegeben.

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