"Eiernockerl-Posting": 10 Monate bedingt und 6.300 Euro Strafe

"Eiernockerl-Posting": 10 Monate bedingt und 6.300 Euro Strafe
Polizeibeamter wurde am Montag zu 10 Monaten bedingt und 6.300 Euro Geldstrafe verurteilt. Seinen Job verliert er nicht - nicht rechtskräftig.

Es war eine knappe Entscheidung: Mit 5:3 Stimmen befinden die Geschworenen den angeklagten Polizisten am Montag am Landesgericht Eisenstadt schuldig.

Das Urteil, 10 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 6.300 Euro, ist nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt wirft dem Polizisten und früheren FPÖ-Parteimitglied Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes vor. Er soll am Geburtstag Adolf Hitlers (20. April, Anm.) im Vorjahr ein Foto von dessen angeblicher Lieblingsspeise auf Facebook gepostet haben. „Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!“ war da zu lesen.

Das Posting, das im sozialen Netzwerk für Aufregung gesorgt hatte, war auch von einem anderen FPÖ-Mitglied kommentiert worden: „Blondi fehlt“, schrieb der Freund unter das Foto. „Blondi“ hieß Hitlers Schäferhündin.

"Ein depperter Zufall?"

 War alles ein „depperter Zufall“, wie der Verteidiger erklärt? Oder handelte es sich, so der Staatsanwalt, um „eine Kette an Vorfällen, die nichts mit Zufall zu tun hatten“?

 „An keinem anderen Tag hat der Angeklagte Fotos von Speisen gepostet“, sagt der Staatsanwalt. Es handle sich „eindeutig um einen nationalsozialistischen Code, der in einschlägigen Kreisen  verwendet wird, um den Nationalsozialismus in Erinnerung zu rufen“.

"Hat makellosen Ruf"

 „Wer weiß, wann Adolf Hitler Geburtstag hat und was seine Lieblingsspeise war“, fragt  wiederum der Verteidiger in Richtung Geschworene. Er habe das Leibgericht des Diktators jedenfalls nicht gekannt. „Es war ein depperter Zufall, dass er genau am 20. April Eiernockerl isst.“ Sein Mandant sei seit 14 Jahren Polizist und  habe einen „makellosen Ruf“.

Der bekennt sich nicht schuldig.  Er habe mit seinen Kindern an besagtem Tag einen Radausflug unternommen. Danach habe er die Speise, die seine Frau am Tag davor vorbereitet hatte, serviert.  „Eiernockerl sind das Lieblingsessen meiner Kinder. Sie  hatten die Idee, ein Foto davon zu posten, damit sie es den Verwandten zeigen können“, rechtfertigt sich der Polizist.

"Warum ein Ausrufungszeichen?"

 „Warum muss man mit Ausrufungszeichen darauf hinweisen, dass die Eiernockerl heute gegessen werden“, will die Vorsitzende, Karin Lückl, wissen. Und warum poste er nicht ein Foto mit den Kindern als Erinnerung an den Tag?

Er habe nicht auf das Datum geachtet, kontert der Beschuldigte.
Und warum ein Parteikollege sein Posting mit „Blondie fehlt“ kommentiert habe?Das könne er sich so erklären: „Ich dachte, er meint, es fehlt ein kühles Blondes, also ein Bier“.

Parteiaustritt

Ihm, dem Angeklagten, sei von der Partei ein Austritt nahegelegt worden. Er und sein Parteikollege sind kurz nach dem Vorfall aus der FPÖ ausgetreten.

In den sozialen Netzwerken war eine heftige Diskussion ob des Postings entstanden. Der  inzwischen aus der Partei ausgeschlossene Ex- FPÖ-Landtagsabgeordnete Manfred Haidinger fragte auf Twitter: "Ihr glaubts wirklich, dass sich echte Nazis so outen? Gott seid ihr naiv oder spritzt Ihr euch LSD direkt in die Augen“.

Suspendiert

Der Polizist war  nach dem Vorfall suspendiert worden, mittlerweile versieht er wieder Dienst. Das Urteil – so es rechtskräftig wird – bedeutet, dass der Polizist seinen Beruf weiterhin ausüben darf. Denn wird ein Beamter zu mehr als zwölf Monaten Freiheitsstrafe  –  sei es bedingt oder unbedingt   – verurteilt, bedeutet das zwingend den Amtsverlust.  

Eine Stimme gab den Ausschlag

Hätten die Geschworenen mit vier zu vier Stimmen entschieden, wäre der Angeklagte allerdings freigesprochen worden.

Erlangt  das Urteil Rechtskraft,  entscheidet die Bundesdisziplinarbehörde in Wien  über  mögliche  weitere Konsequenzen.

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