Das Ragweed-Gesetz im Burgenland trägt erste Früchte
Es wächst an Wegrändern, auf Wiesen oder Feldern. Allergikern macht es im Sommer und Herbst Probleme. Auch in der Landwirtschaft wird man dem „Beifußblättrigen Traubenkraut“, besser bekannt als Ragweed, kaum Herr. Fast im ganzen Land breitet sich die aus den USA eingeschleppte, anpassungsfähige Pflanze immer weiter aus. Im Burgenland hat man deshalb seit 1. Juli 2021 das Ragweed-Gesetz geschaffen, um die weitere Ausbreitung zu bremsen.
1.067 Meldungen
Über den Ragweed-Finder können Funde mit Ort und Bild gemeldet werden, die MedUni Wien verifiziert die Eingaben. Bisher wurde heuer 1.067 Meldungen gemacht. Diese gehen an die landeseigene Ragweed-Koordinierungsstelle. Diese hat 542 Aufforderungsschreiben an Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte versandt. Darin werden sie aufgefordert, das Unkraut zu entfernen, oder ein Konzept zur Bekämpfung einzureichen. „Viele Landwirte und Grundbesitzer sind selbst sehr daran interessiert, ein Ragweed-Aufkommen auf ihren Grundstücken zu verhindern und bestehende Ragweed-Aufkommen nachhaltig zu bekämpfen“, sagt LH-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Die Pflanze sollte möglichst vor der Samenbildung ausgerissen oder abgemäht werden. Sie muss so entsorgt werden, dass eine weitere Ausbreitung durch die Samen verhindert wird.
Laut Gesundheitsministerium leiden rund 115.000 Österreicher an einer Ragweed-Allergie. Zu den häufigsten Beschwerden zählen Augenbrennen, tränende, juckende Augen, Niesen und Atembeschwerden. Deshalb sollten beim Entfernen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe getragen werden.
261 vom Land kontaktierte Grundbesitzer haben bereits ihre Felder, Gärten und Wiesen vom Ragweed befreit, oder ein Konzept über die mehrjährige Bekämpfung vorgelegt, das genehmigt werden konnte. In den restlichen Fällen laufen die Fristen für die Rückmeldung noch. Bei 86 Meldungen haben die Grundstückeigentümer die Frist verstreichen lassen, ohne sich zu melden. Sie bekommen einen Bescheid von der Behörde ausgestellt, um das Unkraut zu entfernen; auch die örtlichen Ragweed-Beauftragten begutachten das Vorkommen. Passiert auch dann nichts, kann die Behörde jemanden beauftragen, das Ragweed zu entfernen, und der Grundeigentümer muss die Kosten übernehmen. „Dazu ist es bis jetzt aber noch nicht gekommen“, heißt es vom Land.
Keine Strafen
Strafen sind im Gesetz keine vorgesehen. „Wir sind der Meinung, dass es auch so gehen muss, und dass wir mit Koordinierungsstelle und regionalen Verantwortlichen gut aufgestellt sind. Die Maßnahmen werden von Landwirten, aber auch von Privatpersonen als positiv gesehen“, meint Eisenkopf.
Zusätzlich zum Gesetz habe das Land Initiativen zur Bekämpfung von Ragweed gesetzt. Noch bis 30. September 2021 findet eine Ragweed-Sammelaktion statt, bei der Privatpersonen das Unkraut, in Plastiksäcken verpackt, kostenlos entsorgen können.
Mit dem ersten Frost verschwindet das Ragweed wieder. Eine Pflanze bildet aber bis zu 4.000 Samen aus, die bis zu 40 Jahre lang keimfähig im Boden bleiben können. In vier Jahren soll das Gesetz evaluiert und notfalls angepasst werden.
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