Commerzialbank-Prozess: Martin Pucher nicht verhandlungsfähig

Commerzialbank-Prozess: Martin Pucher nicht verhandlungsfähig
Auch der zweite Strafprozess rund um die Commerzialbank Mattersburg ab Mitte Jänner findet ohne den erstangeklagten Ex-Bankchef (68) statt, der von zwei Schlaganfällen gezeichnet ist.

Die Botschaft kam knapp vor Weihnachten: Der vom Landesgericht Eisenstadt bestellte Gutachter Peter Hofmann erachtet den Gründer und Ex-Vorstandschef der Commerzialbank Mattersburg, Martin Pucher, für nicht verhandlungsfähig. 

Außerdem, so heißt es in einer Mitteilung des Landesgerichts, die dem KURIER vorliegt, habe der Sachverständige am 23. Dezember "plausibel ausgeführt, dass die klinische Prognose des Genannten ungünstig ist und davon auszugehen ist, dass es keine Besserung mehr geben wird".

Mit anderen Worten: Der Hauptbeschuldigte in dem von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführten Verfahren rund um die im Juli 2020 behördlich für immer geschlossene Pleitebank mit einem Schaden von zumindest 600 Millionen Euro wird sich wohl nie vor Gericht verantworten müssen. 

Schon beim ersten Strafprozess vor einem Jahr fehlte der mittlerweile 68-jährige Ex-Banker, der seit zwei Schlaganfällen im Jahr 2015 gesundheitlich schwer angeschlagen ist. 

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