Die Kanzlei vertritt eine größere Zahl von Kunden der Commerzialbank, deren Einlagen bei der Skandalbank zum Teil weit über den 100.000 Euro liegen, die durch die Einlagensicherung gedeckt sind.
Die naheliegende Frage dieser Kunden: "Wie kommen wir zu unserem Geld?" Am ehesten, so der Schluss des Gutachtens, beim Land Burgenland, das "für Verfehlungen des Amts der Landesregierung unbeschränkt haftet".
Die Begründung für die "Verfehlungen" listet Anwalt Ernst Brandl zuvor auf. Die wichtigsten Punkte:
- Der Genossenschaftsrevisor (das Land bediente sich seit 2007 dafür der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA, die auch die Bank geprüft hat) hätte auch die Bank prüfen müssen, weil die Genossenschaft dort eine "beherrschende Stellung" hatte.
- Weil das Land die TPA mit der Prüfung der Genossenschaft betraut habe, "war dem Land offenbar auch seine Verantwortung bewusst, für die Revision der Commerzialbank zuständig zu sein", ist Brandl überzeugt.
- Kraft dieser Doppelfunktion habe die TPA zuerst die "Jahresabschlüsse der Bank erstellt" und dann "als Revisor der Genossenschaft diese Abschlüsse geprüft". Das Land habe so einen potenziellen Schaden in Kauf genommen und hafte deshalb.
Doskozil widerspricht dem Gutachten
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat noch am Donnerstag die Kritik zurückgewiesen. "Es ist dem Land rechtlich faktisch nicht möglich, in die Bank Einsicht zu nehmen", betonte Doskozil gegenüber dem ORF Burgenland.
Die Genossenschaft, über die das Land die Aufsichtsfunktion habe, habe keine operative Tätigkeit, so Doskozil.
Die angekündigte Amtshaftungsklage des Landes habe aus seiner Sicht aber "sicherlich eine sehr gute Aussicht auf Erfolg", sagte Doskozil. Immerhin habe es wohl mehrmals Hinweise aus der Bank gegeben, aber Staatsanwaltschaft und Finanzmarktaufsicht hätten nicht ermittelt, betonte der Landeshauptmann.
Auch Anwalt des Landes kontert
Für Johannes Zink, Anwalt des Landes, disqualifiziere sich das "zweiseitige Papier" allein dadurch, dass Brandl einräume, es basiere auch auf Medienberichten. "Kein Jurist würde auf dieser Basis eine Klage einbringen", merkt Zink spitz an.
Neben der Genossenschaft auch die Bank zu prüfen, hätte fürs Land bedeutet, in "die einzelnen Kreditakten der Commerzialbank" hineinzuschauen. "Das wäre so, als ob die Konzernmutter das kleinste Detail bei einer Enkeltochter prüfe".
Dass die TPA da wie dort geprüft habe, ist für Zink nicht unüblich. Damals habe es ja "noch keinen Zweifel" an Bank und Prüfer gegeben. Überhaupt seien Brandls Schlussfolgerungen "kühn". Muss sich das Land auf Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe einstellen? "Sicher nicht."
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