Commerzialbank: Laut Gutachten haftet Land und muss zahlen

Commerzialbank: Laut Gutachten haftet Land und muss zahlen
Neues Gutachten sieht Verantwortung und Haftung des Landes. Landeshauptmann Doskozil verneint.

Das Land Burgenland fühlt sich nicht angesprochen, wenn die Rede aufs Kontrollversagen bei der Commerzialbank Mattersburg AG kommt.

Zwar sei die Landesregierung seit Gründung der Bank durch Martin Pucher 1994 Aufsichtsorgan über den Mehrheitseigentümer der Bank, eine Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft, die 79 Prozent der Anteile hält.

Aber die mutmaßlichen Malversationen, die zu einer Überschuldung von 528 Millionen Euro (behauptete Bilanz: 800 Millionen Euro) geführt haben und die Bank vor das Konkursgericht bringen, seien nicht in der Genossenschaft, sondern in der Bank passiert und hätten deshalb bei der Prüfung der Genossenschaft gar nicht auffallen können, so das Mantra des Landes.

Und die Kontrolle der Bankgeschäfte liege in der Verantwortung von Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfern, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank.

Gutachten: "Land haftet unbeschränkt für Verfehlungen"

Dem KURIER liegt nun ein "Kurzgutachten" der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos vor, das diesem Standpunkt fundamental widerspricht.

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