Commerzialbank: Gericht macht Weg für zweiten Prozess frei
Anfang des Jahres hat am Landesgericht Eisenstadt ein erster Strafprozess in der Causa Commerzialbank Mattersburg stattgefunden. Gegen Ende des Jahres könnte ebendort der zweite starten.
Das Oberlandesgericht Wien hat über die Anklageeinsprüche "von zwei Mitbeschuldigten entschieden. Die Einsprüche wurden abgewiesen", erfuhr der KURIER am Mittwoch aus dem OLG.
Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Jänner 2024 erhobene Anklage ist damit rechtskräftig.
Neben den früheren Bank-Vorständen Martin Pucher und Franziska Klikovits müssen sich auch drei frühere gewerbliche Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg verantworten.
Zwei von ihnen, der frühere Dachdecker Ernst Zimmermann und Maler Christian Stangl hatten die Zurückweisung der Anklage gefordert - vergeblich.
Das OLG Wien kam zum Ergebnis, "dass die Verdachtsmomente für die Anklage ausreichen. Ob die vorgeworfenen strafbaren Handlungen auch tatsächlich begangen worden sind, hat aber das Landesgericht Eisenstadt nach der Hauptverhandlung zu entscheiden", so OLG-Sprecher Reinhard Hinger.
Was in der nun rechtskräftigen Anklage steht: Die teilweise seit Anfang der 2000er-Jahre maroden Betriebe der drei Unternehmer – neben Stangl und Zimmermann noch ein Tischler – sollen durch unrechtmäßige Bargeldzuflüsse und Kredite aus der Commerzialbank künstlich am Leben erhalten worden sein.
Pucher fürchtete bei Fälligstellung von Stangls und Zimmermanns Kreditlinien um die Existenz der Commerzialbank und schweren Schaden für seinen Fußballverein SV Mattersburg, zu dessen Sponsoren die Firmen von Stangl und Zimmermann gehörten.
Also übergab der Banker den Geschäftspartnern „Bargeld aus dem Vermögen der Bank, welches diese über fingierte Ausgangsrechnungen in ihre Unternehmen einfließen lassen und anschließend zur Obligoreduktion wieder auf ihre Konten bei der Commerzialbank einzahlen sollten“.
Der Gesamtschaden für die Bank soll fast 70 Millionen Euro betragen haben. Den fünf Beschuldigten wird u. a. Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida beziehungsweise die Beteiligung daran vorgeworfen.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung wird vor dem Landesgericht Eisenstadt stattfinden. Einen Termin gibt es noch nicht, ein Prozessbeginn im Herbst sei aber möglich, hieß es aus dem Landesgericht.
Das Quintett muss sich vor einem Senat, der aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besteht, verantworten.
Beim ersten Strafprozess im Jänner des heurigen Jahres ging es um läppische 70.000 Euro. Damals wurden Pucher und Klikovits rechtskräftig zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Ein früherer Prokurist der Bank, der die beiden erpresst haben soll, hat seine 16 Monate bedingt angefochten.
Die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Prokuristen liegt beim Obersten Gerichtshof.
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